0,5 Promille sind nicht gleich 0,5 Promille

0,5 Promille sind nicht gleich 0,5 Promille

Wer mit 0,5 Promille unterwegs ist riskiert ein Fahrverbot. Wichtig ist jedoch, auch die Dritte Dezimalstelle hinter dem Komma zu beachten. Ein Beispiel:

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle muss man beispielsweise zwei mal pusten. Im Rahmen der Messung ergeben sich Werte von 0,254 Milligramm Alkohol pro Liter und 0,249 Milligramm Alkohol pro Liter.

Zusammen ergäben sich 0,503 Milligramm Alkohol pro Liter und damit im Mittel 0,2515 Milligramm Pro Liter = 0,5 Promille.

Berücksichtigt man jedoch, dass nach den Kommentaren die Dritte Stelle hinter dem Komma nicht zu berücksichtigen ist, so ergeben sich zusammen 0,49 Milligramm pro Liter und damit im Mittel 0,24 Milligramm pro Liter = 0,48 Promille.

Die Voraussetzungen des § 24a StVG (0,5-Promille-Grenze) sind damit im zweiten Fall nicht erfüllt. Es lohnt sich also, genau hinzuschauen.

 

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