Änderungen durch die Punktereform

Änderungen durch die Punktereform

Seit dem 1. Mai Iist Ihr Führerschein unter Umständen früher in Gefahr – Das bisherigen Flensburger Zentralregister nennt sich zukünftig „Fahreignungsregister“ und bringt einige Neuerungen. Derzeit ist zu befürchten, dass auf Grund der im Rahmen der Punktereforn durchgeführten Änderungen zukünftig ein früherer Führerscheinverlust droht.

Doch was beinhaltet die sogenannte Punktereform konkret?
Zukünftig ist der Führerschein bereits beim Erreichen von 8 Punkten – bisher 18 Punkte weg – weg. Zeitlich mit der Herabsetzung der Punktegrenze hat der Gesetzgeber jedoch auchdie jeweils für die Ahndung verschiedner Verkehrsdelikte verbundenen Punkte abgeändert. Zukünftig sollen nur noch Verstöße gegen die Verkehrssicherheit geahndet werden. Dabei gibt es nun drei Kategorien von in welchen man entweder mit 1, 2 oder 3 Punkten bestraft wird. Bisher konnte man mit einem einzigen Delikt bis zu 7 Punkte sammeln.

Gleichwohl wird es im Ergebnis nicht einfacher.
Wer zukünftig auf Grund eines Verstoßes gegen die StVO mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wird, erhält grundsätzlich erst mal einen Punkt in Flensburg. Ist der Verstoß gegen die StVO mit einer Straftat verbunden oder ist für die Ordnungswidrigkeit ein befristetes Fahrverbot vorgesehen, so werden zwei Punkte eingetragen. Bei besonders schweren Verstößen gibt es drei Punkte. Dies ist dann der Fall, wenn eine Starftat begangen wurde und (unter anderem) ein Entzug der Fahrerlaubnis die Folge ist.

Die bisher unter Umständen angesammelten Punkte werden auf das neue System umgerechnet wie folgt:

  • Bisher 1-3 Punkte,      jetzt 1 Punkt
  • Bisher 4-5 Punkte,      jetzt 2 Punkte
  • Bisher 6-7 Punkte,      jetzt 3 Punkte
  • Bisher 8-10 Punkte,    jetzt 4 Punkte
  • Bisher 11-13 Punkte,  jetzt 5 Punkte
  • Bisher 14-15 Punkte,  jetzt 6 Punkte
  • Bisher 16-17 Punkte,  jetzt 7 Punkte
  • Bisher 18 Punkte,       jetzt 8 Punkte

 

Einen (kleinen) Vorteil hat die Neuregelung jedoch. Bisher hat sich bei einer Neueintragung eines Verstoßes die Zeit zum Löschen der Punkte verlängert. Dies ist zukünftig nicht mehr der Fall. Stattdessen gibt es feste Vorgaben für jedes einzelne Delikt. Ordnungswidrigkeiten werden stets nach zweieinhalb Jahren getilgt, mittelschwere Vergehen nach fünf Jahren. Straftaten mit Führerscheinentzug bleiben zehn Jahre in den Akten.

Wie bisher gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, mit sogenannten Fahreignungsseminaren seinen Punktestand zu vermindern. Die Voraussetzungen haben sich jedoch wesentlich erschert. So ist ein Punkteabbau nur noch alle fünf Jahre möglich. Gleichzeitig können nur noch solche Verkehrsteilnehmer Punkte abbauen, die nicht mehr als fünf Punkte angesammelt haben. Es kann auch nur noch ein Punkt abgebaut werden.

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