AG München entscheidet: Kein Schmerzensgeld bei Sturz über Gartenschlauch im Gartencenter

AG München entscheidet: Kein Schmerzensgeld bei Sturz über Gartenschlauch im Gartencenter

Mit Urteil vom 09.10.2019 – 122 C 9106/19 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem eine Kundin,

  • weil sie im Gartencenter eines Baumarktes über einen am Boden liegenden Gartenschlauch, mit dem gerade Blumen gegossen wurden, gestürzt war,

den Betreiber des Gartencenters, wegen der bei dem Sturz erlittenen Verletzungen, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens 2.000 Euro verklagt hatte,

  • die Klage der Kundin abgewiesen.

Begründet hat das AG die Klageabweisung damit, dass der Schlauch sowie dass mit diesem gerade gegossen wurde,

  • gut erkennbar gewesen sei,

die Kundin damit, dass auf Grund dessen

  • der Schlauch sich nicht nur hin und her bewegt, sondern sich auch leicht anhebt,

habe rechnen müssen und eine Sicherung des Schlauches vor dieser Gefahr

  • in einem Gartencenter jedenfalls während der Bewässerung der Blumen

nicht habe erwarten können, so dass folglich eine Pflichtverletzung

  • seitens der Mitarbeiter des Gartencenterbetreibers

nicht vorgelegen habe,


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