Angehörige eines Verkehrsunfallopfers – Wann haben sie Anspruch auf Schadensersatz?

Angehörige eines Verkehrsunfallopfers – Wann haben sie Anspruch auf Schadensersatz?

Wird bei einem Verkehrsunfall durch das schuldhafte Verhalten eines Verkehrsteilnehmers ein anderer tödlich verletzt, können mittelbar Geschädigte, wie etwa die nächsten Angehörigen des Unfallopfers, von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer nur ausnahmsweise materiellen und immateriellen Schadensersatz beanspruchen, nämlich dann, wenn sie eigene gesundheitliche Beeinträchtigungen mit – auch nach allgemeiner Verkehrsauffassung anzuerkennendem – Krankheitswert erlitten haben, die über die hinausgehen, denen nahe Angehörige bei Todesnachricht erfahrungsgemäß ausgesetzt sind.
Da der Verlust eines nahen Angehörigen, wie beispielsweise eines Kindes, und die darauf beruhenden psychischen wie physischen Schäden durch eine Schmerzensgeldzahlung schon vom gedanklichen Ansatz her nicht ausgeglichen werden kann, besteht der Sinn einer derartigen Zahlung im Wesentlichen darin, dem mittelbar geschädigten Angehörigen eine Ablenkung zu verschaffen und den Übergang in eine neue Lebensphase zu erleichtern.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mit Urteil vom 19.07.2012 – 1 U 32/12 – entschieden.

 

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