Arbeitnehmer, die schwerhörig, aber berufsbedingt auf ein sehr gutes Hörverstehen angewiesen sind, sollten wissen, dass

Arbeitnehmer, die schwerhörig, aber berufsbedingt auf ein sehr gutes Hörverstehen angewiesen sind, sollten wissen, dass

…. sie bei der Rentenversicherung beantragen können, ihnen ein hochwertiges Hörgerät zu bewilligen, sofern

  • sich die eigenanteilsfreien Hörgeräte nicht als geeignet bzw. unzureichend erweisen.

Mit Urteil vom 13.09.2018 – L 1 KR 229/17 – hat der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) im Fall eines

  • als Projektleiter in einem Ingenieurbüro für die Bauüberwachung von Großbaustellen zuständigen

schwerhörigen Versicherten,

  • der berufsbedingt auf ein sehr gutes Hörverstehen angewiesen war,

entschieden, dass dieser Anspruch auf

  • ein höherwertiges Hörgerät hat,
  • das sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpasst

und ihm die Versicherung die Kosten hierfür erstatten muss.

Begründet hat der Senat dies damit, dass behinderte Menschen einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation haben, um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden oder zu mindern,

  • dies auch Hilfsmittel wie Hörgeräte umfasse,
  • soweit der Versicherte aufgrund der typischen Anforderungen seiner Berufstätigkeit hierauf angewiesen sei

und zur Berufsausübung bei einem als Projektleiter tätigen schwerhörigen Versicherten,

  • der für die Bauleitung und die Bauüberwachung in den Bereichen Messe-, Steuer- und Regelungstechnik zuständig sowie
  • insbesondere bei Baubesprechungen auf Großbaustellen mit bis zu 20 Personen wechselnden Geräuschkulissen ausgesetzt sei, auf die er keinen Einfluss habe und die hohe Anforderungen an sein Hörvermögen stellen,

ein anteilsfreies zum Festpreis erhältliches Hörgerät,

  • das bei einer Änderung der Geräuschkulisse jeweils manuell angepasst werden müsse,

nicht geeignet, sondern


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