Mit Urteil vom 20.06.2017 – S 6 U 545/14 – hat die 6. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf entschieden,
- dass ein Arbeitsunfall vorliegt,
wenn ein zum Kreis der gesetzlich Unfallversicherten gehörender
- während einer u.a. auch der Gewichtsreduzierung dienenden stationären Rehabilitation (Reha),
- um seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachzukommen,
an einem therapiefreien Sonntag einen Spaziergang unternimmt und dabei,
- beispielsweise beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs auf dem Weg zum Kurplatz,
einen Verkehrsunfall erleidet.
Der Unfall eines gesetzlich Versicherten während einer Rehabilitation ist danach als Arbeitsunfall anzuerkennen, wenn
- er von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und
- die Tätigkeit zudem auch objektiv kurgerecht ist,
weil dann innerer Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme besteht (Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 10.10.2017).
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