Autofahrer sollten wissen, dass sich ein Blitzer auch in einem an der Straße abgestellten Anhänger befinden und

Autofahrer sollten wissen, dass sich ein Blitzer auch in einem an der Straße abgestellten Anhänger befinden und

…. aus diesem heraus eine Geschwindigkeitsmessung erfolgen kann.

Mit Beschluss vom 12.03.2019 – 2 Ss OWi 67/19 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden, dass die Nutzung eines Messgeräts in einem abgestellten Anhänger,

  • dem sogenannten „Enforcement Trailer“,

zulässig ist.

Danach kann die Geschwindigkeitsmessung somit auch mit Hilfe eines als „Enforcement Trailer“ bezeichneten,

  • gegen äußere Einflüsse gesicherten

mobilen, d. h. umsetzbaren Spezialanhängers,

  • in den ein anerkanntes Messgerät eingebaut ist,

erfolgen.

Nach der Entscheidung des OLG gilt dies auch dann, wenn

  • die Gebrauchsanweisung des Messgeräts noch nicht entsprechend angepasst bzw. ergänzt wurde, also

in der Gebrauchsanweisung noch nicht steht, dass der Betrieb des Messgeräts

  • neben dem Einsatz „aus einem Kfz, auf einem Stativ oder in einer Messkabine“

auch aus einem – damals noch nicht existierenden – Enforcement Trailer heraus erfolgen darf.

Denn, so das OLG,

  • entscheidend sei allein, ob der Einsatz des Messgeräts aus einem Enforcement Trailer heraus zu Verfälschungen der Messergebnisse führen könne

und

  • hierfür gebe es jedenfalls bei Messgeräten, deren Bauartzulassung die Verwendung aus einem Fahrzeug heraus vorsehen, keine Anhaltspunkte.

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