Betrunkener Autofahrer muss seinem Unfallopfer 500.000 € Schmerzensgeld zahlen.

Betrunkener Autofahrer muss seinem Unfallopfer 500.000 € Schmerzensgeld zahlen.

Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hat mit Urteil vom 02.09.2014 – 12 U 50/14 – einem Kläger, der von einem betrunkenen Arbeitskollegen nach einer Betriebsfeier mit dem Auto angefahren und lebensgefährlich verletzt worden war, 500.000 € Schmerzensgeld zugesprochen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war es auf einer Betriebsfeier zunächst zu einem Streit zwischen Kläger und Beklagten gekommen, in deren Verlauf der Beklagte dem Kläger einen Schlag ins Gesicht versetzt hatte.
Später, gegen 2:00 Uhr morgens, hatte der Beklagte sich in stark alkoholisiertem Zustand an das Steuer seines Pkws gesetzt und auf der Fahrt mit hohem Tempo vom Gelände einer Tankstelle zurück zum Betriebsgelände, mit seinem Fahrzeug den zu diesem Zeitpunkt auf der Straße stehenden Beklagten erfasst.
Dabei erlitt der Beklagte, der seither im Wachkoma liegt und künstlich ernährt wird, lebensgefährliche Verletzungen.

Dass hier ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,- € angemessen ist, begründete der 12. Zivilsenat des OLG Oldenburg damit, dass

  • das Schmerzensgeld insbesondere einen Ausgleich für erlittene Schmerzen und Leiden darstellen und dem Verletzten Genugtuung für das ihm zugefügte Leid geben soll,
  • eine schwerere Gesundheitsschädigung als die vom Kläger erlittene kaum vorstellbar sei,
  • der Kläger, ein damals 35-jähriger, verheirateter Familienvater von drei Kindern im Alter von 3, 8 und 9 Jahren bereits vier Jahren im Wachkoma liege,
  • er nicht ansprechbar sei und sich nicht mitteilen könne,
  • ihm damit die Basis für eine eigene Persönlichkeit genommen worden, er nicht mehr in der Lage sei ein normales Leben zu führen und bei ihm, so die Prognose, wohl die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich sei.

Für diesen Zustand des Klägers sei der Beklagte verantwortlich. Er habe, wenn auch nicht vorsätzlich, so doch unter Außerachtlassung jeglicher Sorgfaltspflichten sich nach der Betriebsfeier schwer alkoholisiert in sein Auto gesetzt, auf einem Tankstellengelände gewendet und sei dann mit überhöhter Geschwindigkeit die Straße vor dem Betriebsgelände entlang gefahren. Er habe die Arbeitskollegen wegen der vorherigen Streitigkeit provozieren wollen. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit sei der Kläger von dem Pkw mit mindestens 60 km/h erfasst worden.
Ein Mitverschulden des Klägers konnte der 12. Zivilsenat des OLG Oldenburg nicht feststellen.

Strafrechtlich war der Beklagte zuvor bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 26.09.2014 mitgeteilt.

 


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