BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung?

BGH: Umzug kein Grund für DSL-Kündigung?

DSL-Verträge haben meist eine lange Laufzeit. Müssen Sie während der Laufzeit umziehen, so können Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes den Vertrag mit dem Telefonanbieter aber selbst dann nicht kündigen, wenn DSL an ihrem neuen Wohnort gar nicht verfügbar ist (BGH, Urteil vom 11.11.2010, Az.: III ZR 57/10).

Leitsatz des Bundesgerichtshofs (BGH):
„Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.“

Ein Umzug stellt nach Meinung des Bundesgerichtshofes keinen wichtigen Grund dar, der ein Sonderkündigungsrecht begründet. Das wirtschaftliche Risiko, dass der Anschluss nach dem Umzug nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann trägt grundsätzlich der Kunde.

In Einzelfällen mag der Sachverhalt anders zu bewerten sein. So hätte im Fall des BGH die Möglichkeit bestanden, einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit zu höheren Koten zu wählen. Die Begründung des Bundesgerichtshofes lässt jedoch nur eingeschränkten Spielraum für eine andere Beurteilung.

 

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