Bissiger Papagei in Zoohandlung kann dem Betreiber der Zoohandlung teuer zu stehen kommen

Bissiger Papagei in Zoohandlung kann dem Betreiber der Zoohandlung teuer zu stehen kommen

…. weil von dem Tier gebissene Besucher der Zoohandlung Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können.

Darauf hat das Landgericht (LG) Düsseldorf hingewiesen und in einem Fall, in dem ein Versicherungskaufmann in einem Zoogeschäft, in dem er einen Hamster kaufen wollte,

  • von einem Grau-Papagei erst in die rechte Hand und dann in den Arm gebissen worden und
  • aufgrund dessen sieben Wochen lang krankgeschrieben war,

entschieden, dass der Betreiber der Zoohandlung dem Versicherungskaufmann

  • den erlittenen Verdienstausfallschaden, der 3600 Euro betrug, ersetzen sowie
  • 500 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.

Der Betreiber der Zoohandlung hatte behauptet,

  • das Tier müsse von dem Versicherungskaufmann angefasst worden sein,

während der Versicherungskaufmann angegeben hatte,

  • dass sich der Papagei aus heiterem Himmel auf ihn gestürzt habe.

Ein klarer Fall für die Halterhaftpflicht, entschied der Richter (Quelle: LG Düsseldorf dpa aktuelle Meldung vom 01.08.2017).


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