…. möchten und nicht die Beseitigung des Mangels.
Weist ein gekaufter neuer PKW bei der Übergabe einen Sachmangel auf, kann der Käufer vom Verkäufer,
- im Wege der kaufrechtlichen Nacherfüllung,
gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- statt der Beseitigung des Mangels, auch
die (Nach)Lieferung eines
- mangelfreien, im Übrigen aber gleichartigen und – funktionell sowie vertragsmäßig – gleichwertigen Neufahrzeugs,
- Zug um Zug gegen Rückübereignung des mangelhaften Fahrzeugs,
verlangen, wenn der Mangel im
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