Wann haften Eltern für File-Sharing ihrer Kinder?

Wann haften Eltern für File-Sharing ihrer Kinder?

Mit Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen im Falle von File-Sharing von Eltern Schadenersatz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verlangt werden kann.

Danach genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern – so der BGH – erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben.

 

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Siehe auch:
http://www.focus.de/digital/internet/illegale-musik-downloads-eltern-haften-nicht-fuer-filesharing-des-kindes_aid_861702.html
http://www.stern.de/digital/online/bgh-urteil-zu-illegalen-musikdownloads-das-muessen-eltern-ueber-filesharing-wissen-1927018.html

 


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