Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass unterste Basis für die Berechnung von Zulagen immer der Mindestlohn sein muss

Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass unterste Basis für die Berechnung von Zulagen immer der Mindestlohn sein muss

…. und sich mindestens danach und nicht nach einer vertraglich vereinbarten niedrigeren Vergütung auch die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen richtet.

Mit Urteil vom 20.09.2017 – 10 AZR 171/16 – hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass der gesetzliche Mindestlohn gemäß § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG),

  • soweit kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch besteht,

maßgeblich ist für die Berechnung,


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