Die AGB-Klausel: „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“

Die AGB-Klausel: „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“

Die Klausel „Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Internetversandhändlers ist

  • wegen Verstoßes gegen die Regelung des § 307 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unzulässig,
  • weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt.

 

Das hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 25.09.2014 – 4 U 99/14 – entschieden.

Begründet hat der Senat dies damit, dass das Abtretungsverbot

  • den Weiterverkauf des Verbrauchers behindert, weil es die Gewährleistung gegenüber dem gewerblichen Erstverkäufer erschwert und
  • neben dem Wiederkäufer auch den wiederverkaufenden privaten Erstkäufer benachteiligt.

 

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm am 29.10.2015 mitgeteilt.

 


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