Dieselgate: Käufer von vom Abgasskandal betroffener Fahrzeuge können von dem Fahrzeughersteller

Dieselgate: Käufer von vom Abgasskandal betroffener Fahrzeuge können von dem Fahrzeughersteller

…. auch die Fahrzeugfinanzierungskosten (Kreditkosten) sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattet verlangen.

Das hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Koblenz mit Urteil vom 27.02.2019 – 15 O 331/17 – entschieden.

Fahrzeughersteller, deren zum Verkauf vorgesehene Dieselfahrzeuge über eine nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung verfügen,

  • die bei standardisierten Test- und Prüfungssituationen in einen sog. Abgasrückführungsmodus 1 schaltet, in dem es zu einem geringeren Emissionsausstoß kommt,
  • während im normalen Straßenverkehr der Abgasrückführungsmodus 0 aktiv ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte lediglich in Modus 1 eingehalten werden

und diese Motormanipulation den zuständigen Behörden und den Fahrzeugkäufern verschwiegen haben, haften danach

  • wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

und müssen den Fahrzeugkäufern

  • nicht nur, gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges, den gezahlten Kaufpreis nebst Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung,
  • sondern auch angefallene
    • Fahrzeugfinanzierungskosten (Kreditkosten) sowie
    • vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

erstatten (Quelle: Pressemitteilung des LG Koblenz vom 11.03.2019).


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