Dieselgate: LG Osnabrück hat entschieden, dass bei 2019 gegen VW erhobenen Schadensersatzklagen keine Verjährung

Dieselgate: LG Osnabrück hat entschieden, dass bei 2019 gegen VW erhobenen Schadensersatzklagen keine Verjährung

…. nach § 195, 199 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingetreten ist.

Mit Urteil vom 03.09.2019 – 6 O 918/19 – hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Osnabrück entschieden, dass die Ansprüche

  • von Käufern von vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeugen
  • gegen die VW AG

auf Schadensersatz aus § 826 BGB,

  • wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aufgrund Inverkehrbringens der, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation ausgestatteten, Diesel-Fahrzeuge,

nicht nach § 195 BGB verjährt sind, wenn die Schadensersatzklage (erst) 2019 erhoben worden ist.

Dass die Einrede der Verjährung nach § 214 Abs. 1 BGB bei im Jahr 2019 erhobenen Schadensersatzklagen nicht durchgreift, hat die Kammer damit begründet, dass die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist,

  • die nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,

nicht bereits mit Schluss des Jahres 2015 begonnen habe, da,

  • ob Führungspersonal der VW AG für den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung verantwortlich gemacht werden kann, 2015 noch ungeklärt und somit jedenfalls

2015 für Fahrzeugkäufer noch nicht erkennbar war, dass ihnen Schadensersatzansprüche gegen die VW AG zustehen (Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück).

Übrigens:
Der Ansicht, dass die Käufer der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge von den Fahrzeugherstellern vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und die Fahrzeughersteller deswegen nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig sind, sind auch,

Danach können die Fahrzeugkäufer verlangen, dass die VW AG ihnen,

  • gegen Übereignung des Fahrzeugs,

den Kaufpreis, zuzüglich Zinsen, erstattet,

  • allerdings unter Abzug eines Betrages als Nutzungsentschädigung unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer.

Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fdieselgate-lg-osnabruck-hat-entschieden-dass-bei-2019-gegen-vw-erhobenen-schadensersatzklagen-keine-verjahrung%2F">logged in</a> to post a comment