Existenz einer Vielzahl von Hundehaufen auf gekauftem Grundstück kann Sachmangel sein

Existenz einer Vielzahl von Hundehaufen auf gekauftem Grundstück kann Sachmangel sein

Darauf hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 13.04.2016 – 171 C 15877/15 – in einem Fall hingewiesen, in dem der Käufer einer Eigentumswohnung mit Gartenanteil zur Sondernutzung,

  • weil sich im Garten 19 Hundehaufen befanden, die vor dem Kauf und der Übergabe unter einer Schneedecke verborgen waren,

vom Verkäufer Zahlung von 3500 Euro Reinigungskosten verlangt hatte.

Begründet war die Klage vom Käufer damit worden, dass

  • wegen der Hundehaufen durch das Einsickern des Kots in das Erdreich eine Kontaminierung des Oberbodens eingetreten,
  • der Kot von „fleischlastigen Fresser“ wie Hunden wegen der Existenz von äußerst widerstandsfähigen Krankheitserregern und Parasiten besonders gefährlich sei,
  • der Oberboden habe abgetragen sowie alles neu habe bepflanzt werden müssen und
  • an den Stellen, an denen sich der Kot befunden habe, kein Gras mehr wachse, sondern nur noch das bezüglich der Humusqualität völlig anspruchslose Moos.

Das AG München wies die Klage ab und führte u.a. aus, dass

  • die Existenz einer Vielzahl von Hundehaufen zwar einen Sachmangel begründe,

der Käufer aber deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz habe, weil


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