Sie suchen einen Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschafsrecht? - Bei uns sind Sie richtig.
Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Zu unseren Mandanten gehören verschiedene Firmen, teils kleine Unternehmen, teils Mittelständler. Wir können Sie daher in praktisch allen gesellschaftsrechtlichen Fragen kompetent vertreten. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem allgemeinen Blog und unserem Blog für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst sämtliche Rechtsbeziehungen bei Geschäften zwischen Gesellschaften (Handelsrecht) sowie im Zusammenhang mit der Gründung einer Gesellschaft sowie der Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft. Dabei wird oft unterschätzt, dass gerade das Gesellschaftsrecht auch für kleine Unternehmen, Selbstständige und Handwerker teils sehr wichtig sein kann. Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist beispielsweise immer dann von Bedeutung wenn:
Im Handels- und Gesellschaftsrecht sind insbesondere folgende Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen wichtig:
Grundsätzlich ist zwischen natürlichen und juristischen Personen zu unterscheiden. Eine natürliche Person ist jeder Mensch als "Rechtssubjekt". Eine juristische Person ist eine Gemeinschaft von Personen welche selbstständig rechtsfähig ist (z.B. GmbH, UG, AG). Dabei kann gerade eine GbR sehr schnell und ohne besondere Voraussetzungen entstehen. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Gesellschaften zu unterscheiden: