Sie suchen einen Fachanwalt für IT-Recht (Informationstechnologierecht)? – Bei uns sind Sie richtig.

Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch hat die Ausbildung zum „Fachanwalt für IT-Recht“ erfolgreich absolviert.

Darüber hinaus verfügen wir in der Kanzlei über weit überdurchschnittliches technisches Know How. Beispielsweise warten und betreuen wir das Netzwerk unserer Kanzlei weitgehend selbst. Auch haben die Anwälte unserer Kanzlei teils (rudimentäre) Programmierkenntnisse. Wir arbeiten bürointern mit verschiedenen Betriebssystemen (MacOS und Windows). Daher bieten  wir im Ergebnis eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen IT-rechtlichen Fragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem allgemeinen Blog bzw. in unserem Blog für IT-Recht.

Übersicht

Wann ist das IT-Recht von Bedeutung?

 

Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) umfasst die rechtliche Bewertung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
„IT-Recht“ ist dabei die allgemein gültige Abkürzung für „Informationstechnologierecht“. Oftmals wird das IT-Recht auch als Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht oder Softwarerecht bezeichnet.

Das IT-Recht spielt zum Beispiel in folgenden Fällen eine Rolle:

  • Wenn es um die Erstellung eines Software-Vertrages geht
  • Bei der Sperrung einer Domain, der Geltendmachung von Ansprüchen auf eine Domain oder der Übertragung der Domain
  • Es um Rechtsfragen aus Mobilfunkverträgen geht
  • Bei Urheberrechtsfragen (Filesharing, Abmahnungen)
  • Der Öffentlichen Ausschreibung aus dem Bereich der Informationstechnologie
  • Dem Verkauf von gebrauchter Software, teils auch „Used-Soft“ genannt
  • Dem Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Bei dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Bei Grundzügen des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezügen zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Dem Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Dem Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere dem Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Bei der öffentlichen Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationalen Bezügen einschließlich Internationales Privatrecht
  • Bei Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien
  • Bei Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Welche wichtigen Rechtsgrundlagen gibt es im IT-Recht?

 

Rechtsquellen für das IT-Recht sind insbesondere;