Sie suchen einen Rechtsanwalt für Opferschutz? - Bei uns sind Sie richtig.
Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des Opferschutzes.
Im Opferschutz geht es im Wesentlichen um die Möglichkeiten und die Rechte, welche Opfern von Straftaten zustehen. Besonders wichtig ist, dass ein Rechtsanwalt für Sie die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen kann (§ 406e StPO).
Ferner können wir für Sie - soweit die Voraussetzungen vorliegen -,Einem Strafverfahren als Nebenkläger kann sich jedermann anschließen, der durch bestimmte rechtswidrige Taten verletzt ist. Welche Straftaten das sind, ist geregelt · in § 395 Abs. 1, 2 und 3 StPO. Bei Tätern, die zur Tatzeit schon 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt waren gilt § 80 Abs. 3 JGG (vgl. auch § 1 Abs. 2 JGG).
Bei Getöteten können sichstets als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen.
Wirksam wird eine Anschlusserklärung als Nebenkläger mit Erhebung der öffentlichen Klage, im Verfahren bei Strafbefehlen, wenn Termin zur Hauptverhandlung anberaumt (§ 408 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 411 Abs. 1 StPO) oder der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt worden ist (§ 396 Abs. 1 StPO).
Ja, in den in § 397a Abs. 1 StPO aufgeführten Fällen. Was ist, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nach § 397a Abs. 1 StPO nicht vorliegen? In solchen Fällen ist einem Nebenkläger auf seinen Antrag für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, wenn · er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder · ihm dies nicht zuzumuten ist (§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO).
Der Nebenkläger
Nach § 397 Abs. 1 StPO stehen dem Nebenkläger aber auch noch folgende wichtige prozessuale Rechte zu:
Ist ein gerichtliches Verfahren noch nicht anhängig, so stehen dem Opfer einer Straftat dennoch mehrere Möglichkeiten zu, um den Verfahrensgang zu beeinflussen. Unter den Voraussetzungen der § 397a Abs. 1, 2 StPO und § 395 StPO kann ein Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts bzw. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auch schon vor Erhebung der öffentlichen Klage gestellt werden (§ 406g Abs. 1, Abs. 3 StPO). Unter der Voraussetzung des § 397a Abs. 2 StPO ist es auch möglich, dass ein Rechtsanwalt einstweilen als Beistand bestellt wird.
Grundsätzlich ist es möglich, einen vermögensrechtlichen Anspruch (Schadensersatz) im Strafverfahren geltend zu machen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anspruch nicht anderweitig bereits bei einem Gericht geltend gemacht worden ist. Besonderheiten gelten bei Jugendlichen (§ 81 JGG, §§ 403, 404 StPO).
Auf Antrag ist einem solchen Antragsteller für dieses sogenannte Adhäsionsverfahren auch Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen (§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i. V. m. §§ 114 Satz 1, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO).