Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht? – Bei uns sind Sie richtig.

Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen verkehrsrechtlichen Fragen. Wir vertreten regelmäßig auch Versicherungen in verkehrsrechtlichen Fragen und verfügen daher über ein sehr ausgeprägtes „Know How“ sowohl hinsichtlich der Geltendmachung als auch der Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Egal ob es beispielsweise um einen Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, merkantile Wertminderung, Haushaltsführungsschaden oder auch Verdienstausfall geht. Wir sind stets der richtige Ansprechpartner.

Neben zivilrechtliche Fragen bearbeiten wir im Verkehrsrecht auch verwaltungsrechtliche Rechtsprobleme, beispielsweise wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis, die Fahreignung oder auch medizinisch psychologische Untersuchungen (MPU) geht.

Die Vertretung in Verkehrsstrafsachen und Verkehrsbußgeldsachen rundet das Beratungsangebot in unserer Kanzlei ab. Wenn Ihnen beispielsweise Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß, eine Nötigung im Straßenverkehr oder ein anderes Straßenverkehrsdelikt zur Last gelegt wird, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Sie auch hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Folgen optimal beraten.

Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich einem meist viele Fragen. Was ist mit dem Auto. Wer zahlt den Schaden. Wer ist schuld. Schlimmstenfalls, wenn jemand bei dem Unfalls verletzt worden ist, was ist mit dem Verletzten. Dann gilt es, einen klaren Kopf zu bewahren und systematisch und sachlich vorzugehen.

Vertrauen Sie nicht auf vermeintliche Schadenshelfer. Viele Mietwagenunternehmen, Werkstätten und auch mitunter Sachverständige verfolgen in erster Linie einmal eigene, wirtschaftliche Interessen. Teilweise werden Ihnen auch gleich Rechtsanwaltskanzleien empfohlen oder Sie sollen noch vor Ort in der Werkstatt oder anderswo eine Vollmacht unterschreiben. Seien Sie hier vorsichtig. Nicht selten werden hinterher durch diese vermeintlichen Schadenshelfer hohe Rechnungen gestellt, welche die Versicherungen nicht ohne weiteres bezahlen. Die Folge ist dann ein Rechtsstreit.

Wählen Sie daher einen Rechtsanwalt, den Sie kennen oder dem Sie vertrauen. Der Rechtsanwalt ist der sachlichen Vertretung Ihrer Interessen verpflichtet. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens erhält seine Gebühren abhängig vom Wert der Sache. Ihm und uns geht es um Ihren Erfolg. Nach einem Unfall schätzen wir für Sie die Haftung ein. Wir beraten Sie, wie und wo sie ihren Schaden am besten schätzen lassen. Ein persönlicher Kontakt oder zumindest eine ausführliche Beratung per Telefon sind uns dabei wichtig. Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, beraten wir Sie, wie Sie von Anfang an spätere Probleme vermeiden können.

Gleiches gilt im Hinblick auf die Schätzung von Schäden. Wussten Sie, dass der Begriff „Sachverständiger“ nicht geschützt ist? Jeder darf sich demzufolge Sachverständiger nennen. Irgendeine Qualifikation ist nicht erforderlich. Empfehlenswert ist es daher in der Regel zumindest einen Diplom-Ingenieur zu beauftragen. Idealerweise wählt man einen Sachverständigen, der auch für das Gericht tätig oder von Versicherungen anerkannt ist.

Unsere umfassende Erfahrung mit Verkehrsunfällen aber auch im Zusammenhang mit Versicherungen hilft Ihnen dabei, dass Sie sich später idealerweise nicht streiten müssen. Eine Beratung ist in der Regel praktisch noch am Tag des Verkehrsunfalles (notfalls telefonisch) möglich.

Wir sorgen dafür, dass Sie sämtliche Schäden, egal ob Reparaturkosten, Unkostenpauschale, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Sachverständigenkosten, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, An- und Abmeldekosten und weitere entstandene Schadenspositionen zuverlässig und baldmöglichst ersetzt erhalten.

Schadenersatz im Verkehrsrecht

Wenn ein Fahrverbot droht oder der Führerschein entzogen wird

Teilweise ist es Dummheit, beispielsweise auf Grund von Betäubungsmittel- oder Alkoholkonsum, teils ist es unverschuldet gesundheitlich bedingt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot kann in vielen Fällen drohen und viele Gründe haben. In einer Zeit, in der ein Führerschein jedoch von höchster Bedeutung ist um eine berufliche Tätigkeit auszuüben oder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen ist es um so wichtiger, ein Fahrverbot oder den Verlust der Fahrerlaubnis wann immer möglich zu vermeiden.

Ein Fahrverbot verhängen oder die Fahrerlaubnis entziehen können sowohl die Verwaltungsbehörde als auch das Gericht. Möglich ist aber auch die Sicherstellung oder Beschlagnahme Ihres Führerscheins durch die Polizei. Wichtig ist dabei zu wissen, dass, wenn einem in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, dies nicht ausschließt, dass die Verwaltungsbehörde noch entsprechend tätig wird. Von Anfang an sollte man daher darauf achten, Angaben erst nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu machen.

Wenn Ihnen ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, lohnt es sich daher, von Anfang an einen Anwalt in das Verfahren einzubinden. Wir helfen Ihnen, dass Sie sich nicht selbst in weitere Schwierigkeiten bringen.

Verkehrsrecht und Motorrad, Spaß auf zwei Rädern

Wer sich mit Verkehrsrecht befasst, muss sich auch mit den Besonderheiten des Motorradfahrens auskennen. Gerade Unfälle mit Motorrädern weisen teils Besonderheiten auf. Die individuelle Fahrdynamik eines Motorrads ist anders als das Fahrverhalten bei einem Auto. Ein Unfall, der mit einem Auto vermeidbar ist, kann möglicherweise mit einem Motorrad unvermeidbar sein. Daher ist es erforderlich bei der Bearbeitung entsprechender verkehrsrechtlicher Mandate auch stets die Besonderheiten des Motorradfahrens zu berücksichtigen.

Auch sind Motorradfahrer oftmals mit anderen bußgeldrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert als Autofahrer. Lärmmessungen und die Frage zulässiger Schutzbekleidung spielen bei Motorradfahrern öfter eine Rolle als bei Autofahrern.

Da in unserer Kanzlei Juristen tätig sind, die selbst Motorrad fahren, können wir auch auf die individuellen Umstände von Motorradunfällen und verkehrsrechtlichen Besonderheiten des Motorradfahrens optimal eingehen.

Verkehrsrecht und Motorradfahren

Der Idiotentest, die medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)

Die Behörden gehen – insbesondere in Bayern – mehr und mehr dazu über, schon bei vermeintlich geringen Eignungszweifeln eine medizinisch psychologische Untersuchung anzuordnen. Auch bei körperlichen Beschwerden wird zwischenzeitlich regelmäßig eine medizinische Untersuchung durch eine MPU-Stelle angeordnet. Als Anwalt können wir Sie nicht auf die Untersuchung selbst vorbereiten. Hierzu gibt es Spezialisten, die sich mit dem Ablauf der Untersuchung auskennen. Wir helfen Ihnen jedoch sicherzustellen, dass die Behörden von den entsprechenden MPU-Stellen keine Informationen erhalten, die sie nicht erhalten sollen.

Gleichzeitig können wir Sie unterstützen, dass nach Möglichkeit gar keine oder zumindest weniger einschneidende Maßnahmen als eine MPU – beispielsweise die Untersuchung durch einen Arzt mit fachmedizinischer Qualifikation – angeordnet werden.

Wichtig ist stets, dass wir frühzeitig in die Thematik eingebunden sind. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass keine Fristen versäumt und notwendige Erklärungen rechtzeitig abgegeben werden. Verkehrsrecht bedeutet insoweit auch immer, rechtzeitig tätig zu werden.

Zu schnell gefahren oder zu wenig Abstand gehabt

Niemand ist davor gefeit. Mal kurz nicht auf den Tacho geschaut und schon ist es zu spät. Es hat geblitzt. Die Folge ist oftmals ein teures Foto. Bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen lohnt es mitunter nicht, hiergegen vorzugehen. Geht es jedoch um Punkte oder droht gar ein Fahrverbot muss man genauer hinschauen. Bevor irgendwelche Angaben gemacht werden, empfiehlt es sich aber immer erst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.

Geschwindigkeitsmess- und Abstandsmessverfahren anzugreifen ist nicht einfach. Die Messverfahren sind in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert. Die Anforderungen, die Tauglichkeit der Messung zu erschüttern, sind daher hoch. In der Praxis beauftragt man außergerichtlich daher neben einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einen technischen Spezialisten, der die Messung überprüft. Die hierfür anfallenden Kosten werden – wenn vorhanden – normalerweis von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine entsprechende Deckungsanfrage nehmen wir gerne für Sie vor. Auch hier ist es jedoch sinnvoll, von Anfang an zu prüfen wie im konkreten Fall vorgegangen werden soll.

Blitzer und Abstandsmessung

Abgezockt beim Autokauf?

Ein Auto kauft man nicht jeden Tag. Um so unschöner ist es, wenn es nach dem Kauf zu Problemen kommt. Die Autofinanzierung kann Schwierigkeiten aufwerfen. Die Zulassung kann problematisch sein. Das beim Händler noch neuwertig aussehende Fahrzeug kann erhebliche Mängel haben. Motorschaden, Getriebeschaden, ausgeschlagene Achslager, ein Unfallfahrzeug mit Vorschäden. All dies betrifft ebenfalls das Verkehrsrecht. Oft fühlt man sich vom Verkäufer getäuscht. Man möchte den Kaufvertrag am liebsten anfechten und den Wagen zurückgeben. Auch bei einem Montagsauto sollte man jedoch mit Bedacht vorgehen. Das Gesetz bietet zwar eine Vielzahl an Möglichkeiten Rechte geltend zu machen. Wichtig ist jedoch, alle Anspruchsvoraussetzungen einzuhalten, die das Gesetzt vorschreibt. Hierbei ist eine juristische Beratung in jedem Fall sinnvoll.

Der Abgasskandal, Dieselgate

Der Abgasskandal ist in aller Munde und betrifft ebenfalls das Verkehrsrecht. Nicht nur VW ist vom Dieselgate betroffen. Auch Skoda, Audi, Porsche, Mercedes und andere Hersteller sollen nach Presseberichten Probleme mit der Einhaltung der gesetzlichen Abgaswerte haben. Über die Rechte der Verbraucher wird viel berichtet. Es ist von Sammelklagen und Betrug die Rede. Die Rechtslage gestaltet sich jedoch vielfältig. Ansprüche gegen den Hersteller des Fahrzeuges sind unabhängig von Ansprüchen gegen den Verkäufer zu prüfen. Von Bedeutung ist, wann das Auto gekauft wurde, ob eine Garantieversicherung abgeschlossen worden ist und gegebenenfalls auch ob das Auto finanziert wurde. Jeder Fall ist gesondert zu betrachten. Wichtig ist dabei in erster Linie zu verhindern, dass Ansprüche verjähren.

Bei uns wird jeder Fall im Zusammenhang mit dem Abgasskandal individuell bearbeitet. Wir erläutern Ihnen umfassend die Rechtslage und schlagen Strategien für das weitere Vorgehen vor. Wenn Ihr Fahrzeug daher vom Dieselgate betroffen ist, dann kontaktieren Sie uns.

 Dieselgate - VW Abgasskandal

Fahrrad und Verkehrsrecht

Verkehrsrecht betrifft nicht immer nur ein KFZ. Auch mit dem Fahrrad ergeben sich viele verkehrsrechtliche Fragen. Nicht nur dass das alkoholisierte Fahrradfahren zum verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Auch Radfahrer sind von Verkehrsregeln betroffen und müssen diese berücksichtigen. Bei einem Unfall trifft einen Radfahrer zwar im Gegensatz zu einem Autofahrer oder LKW-Fahrer keine so genannte Betriebsgefahr. Dennoch zeigt die Praxis, dass auch Radfahrer nicht immer mit allen Verkehrsregeln vertraut sind, die für sie geltend. Unfälle mit Radfahrern erfordern daher oftmals erst Recht eine Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nachdem von uns im Bereich Recht für Radfahrer bereits Vorträge gehalten worden sind, sind wir auch hier Ihr richtiger Ansprechpartner.

Oldtimerrecht, der Traum vom Garagengold

Oldtimer werden immer beliebter. Die Werte steigen. Der Betrieb ist vermeintlich günstig. Gleichzeitig sind die Anforderungen an das begehrte H-Kennzeichen zuletzt gestiegen. Auch beinhaltet der Kauf und Verkauf eines Oldtimers rechtliche Besonderheiten. Was ist bei einem alten Auto ein Mangel und was ist üblicher Verschleiß? Was macht den Wert eines Oldtimers aus. Welche Historie ist geschuldet? Manchmal entpuppt sich das als Liebhaberfahrzeug aus Seniorenhand angepriesene Prachtexemplar als eine zusammengeschweißte, nachlackierte Bastelbude. Gleichzeitig kann eine Behörde der Meinung sein, dass die Reste eines Bugatti Typ 37 im Garten als Abfall zu betrachten sind. Auch der Import von Oldtimern führt zu verkehrsrechtlichen Besonderheiten, beispielsweise bei der Verzollung.

In der Kanzlei gibt es mehrere Oldtimerbegeisterte Juristen. Ebenfalls haben wir Kontakt zu Werkstätten, die über umfassende Erfahrungen mit sehr hochwertigen Fahrzeugen verfügen. Dabei muss es nicht immer um einen Edel-Oldtimer gehen. Auch alltagstaugliche Oldtimer bereiten Freude und sind vor verkehrsrechtlichen Fragen nicht gefeit. Egal ob Golf 1 oder Aston Martin DB5. Mit allen Rechtsfragen rund um Ihr ganz persönliches Garagengold sind Sie bei uns richtig.

Oldtimerrecht und Garagengold

Individualität durch Tuning

Autos sind auch ein Ausdruck des individuellen Lebensstils. So vielfältig wie die Menschen, so vielfältig sind dabei die Möglichkeiten des Fahrzeugtunings. Nicht selten kommt es jedoch zu Konflikten zwischen den Vorgaben des Verkehrsrechts und den Wünschen des Fahrzeugeigentümers. Nicht immer ist jedoch tatsächlich eine Rechtswidrigkeit gegeben. Da Bußgeldverfahren und Strafverfahren im Zusammenhang mit Fahrzeugtuning auf Grund der regelmäßigen Einschaltung von Sachverständigen meist sehr teuer sind, sollte man frühzeitig die rechtlichen Möglichkeiten einschätzen und entsprechend handeln. Ein guter Grund, uns als Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Sie sehen, das Verkehrsrecht kann vielfältige Rechtsfragen aufwerfen. Egal um welche Fragen es dabei geht, wir sind hierfür Ihr richtiger Ansprechpartner. Sprechen Sie uns gerne an und überzeugen Sie sich selbst von unserer verkehrsrechtlichen Kompetenz.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog.