4. Januar 2021
…. (noch) angeordnet werden kann.
Mit Urteil vom 14.12.2020 – 4 K 612/20.KO – hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz darauf hingewiesen, dass die
nach Ablauf der Probezeit
dann noch angeordnet werden kann, wenn
und dass eine
die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht hindert.
Begründet hat das VG dies damit, dass
die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der Probezeit ausdrücklich zulässt und somit die Anordnung auch dann noch zulässig sei, wenn
verstrichen ist.
In dem der Entscheidung zugrunde liegendem Fall, in dem ein
zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hatte,
er deswegen jeweils mit Bußgeldern und der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister geahndet und
von der zuständige Fahrerlaubnisbehörde
die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet worden war, hat das VG,
die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar für rechtmäßig erachtet (Quelle: Pressemitteilung des VG Koblenz).