Friseurin muss einer Kundin nach missglücktem Blondieren 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, die Kosten für

Friseurin muss einer Kundin nach missglücktem Blondieren 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, die Kosten für

…. Spezialshampoo sowie Medikamente ersetzen und auch die Kosten für das Blondieren zurückerstatten.

Das hat das Amtsgericht (AG) Augsburg im Fall einer Frau entschieden,

  • die sich in einem Friseursalon die Haare blond färben lassen wollte und

bei der,

  • nachdem zunächst kein blonder, sondern stattdessen ein rotgoldener Farbton erreicht worden war,

trotz bereits gereizter Kopfhaut ein zweites Blondieren durch die Friseurin,

  • durch erneutes Auftragen von Blondier Creme mit einem höheren Anteil Stickstoffperoxid,

erfolgt war, was bei der Frau

  • nicht nur eine starke Reizung und Rötung der Kopfhaut, verbunden mit Schmerzen und einem nahezu unerträglichen Juckreiz, geführt hatte,
  • sondern auch dazu, dass die Haare brüchig wurden (Quelle: Pressemitteilung des AG Augsburg).

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