Gebrauchtwagenkauf vom Händler.

Gebrauchtwagenkauf vom Händler.

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 15.04.2015 – VIII ZR 80/14 –

  • in einem Fall, in dem der Kläger von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen gekauft hatte, bei dem
    • entsprechend der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung („HU neu“) am Tag des Fahrzeugkaufs die Hauptuntersuchung (TÜV) durchgeführt und
    • das Fahrzeug mit einer TÜV-Plakette versehen worden war,
  • der Wagen aber eine erhebliche und die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Korrosion an den Bremsleitungen aufwies,

entschieden, dass dem Kläger,

Angesichts dessen, dass das gekaufte Fahrzeug sich entgegen der vereinbarten Beschaffenheit aufgrund der massiven, ohne weiteres erkennbaren Korrosion nicht in einem Zustand befand, der die Erteilung einer TÜV-Plakette am Tag des Kaufvertrags rechtfertigte, hatte der Kläger, wie der Senat ausführte, nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des beklagten Gebrauchtwagenhändlers verloren und musste sich nicht auf eine Nacherfüllung durch ihn einlassen.

Das hat die Pressestelle des Bundesgerichtshofs am 15.04.2015 – Nr. 58/2015 – mitgeteilt.

 


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