Haftung des Tennistrainers beim Tennisunterricht – Pflicht zur Vermeidung von Verletzungsrisiken.

Haftung des Tennistrainers beim Tennisunterricht – Pflicht zur Vermeidung von Verletzungsrisiken.

Auf Grund der Überlegenheit in allen fachlichen Belangen bei gleichzeitiger Unerfahrenheit und Weisungsunterworfenheit des Schülers, der jenem in weitem Umfang vertraut, besteht eine umfassende Verpflichtung eines jeden Sporttrainers, alle für seine Schüler von der Sportausübung selbst ausgehenden Gefahren zu beherrschen und weitestgehend zu vermindern. Hierdurch entstehen für einen Sporttrainer in der jeweiligen Sportart vielgestaltige Warn- und Instruktionspflichten sowie insbesondere umfassende Schutz- und Fürsorgepflichten.

Ein Tennistrainer hat danach dafür Sorge zu tragen, dass während des Unterrichts keine Tennisbälle im Bewegungsradius bzw. Laufweg des Schülers liegen bzw. liegen bleiben. Gegebenenfalls muss er vor einem Ballwechsel, seinen Schüler anweisen, aus dem Spielfeld die Bälle zu entfernen, die sich neben oder hinter dem Schüler im Spielfeld befinden. Ansonsten verletzt er seine Pflichten aus dem als Dienstvertrag im Sinne von § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) zu qualifizierenden Trainingsvertrages und haftet seinem Schüler gegenüber gemäß §§ 280 Abs. 1, 253 BGB auf Schadensersatz, wenn dieser beim Ballwechsel auf einen im Spielfeld liegen gebliebenen Tennisball tritt, stürzt und sich dabei verletzt.

Darauf hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen mit Urteil vom 13.03.2013 – 1 U 13/12 – hingewiesen und hierzu, unter Verweis auf ein eingeholtes Gutachten eines auch in der Trainerausbildung und der Lehrkommission des deutschen Tennisbundes tätigen Sachverständigen, u. a. ausgeführt:

Zur Vermeidung eines auch beim Tennisspielen gegebenen Verletzungsrisikos, welches sich insbesondere durch das Auftreten von Bandverletzungen realisiert, bestehen sowohl bei der Ausbildung von Tennistrainern als auch in der Trainingspraxis konkrete Anforderungen beim Umgang mit „herumliegenden Bällen im Tennisunterricht“, die im Tennis-Lehrplan aufgeführt werden. Danach dürfen aus Sicherheitsgründen keine Bälle im Bewegungsradius bzw. Laufweg des Schülers liegen. In der Trainingspraxis werden beim Spielen mit vielen Bällen immer wieder Bälle im Spielfeld liegen. Darum müssen Trainer und Schüler aus Sicherheitsgründen dafür sorgen, dass sich im Bewegungsradius des Schülers keine Bälle befinden. Liegen Tennisbälle in der Nähe des Schülers und hat er sie nicht selbst entfernt, so hat der Trainer den Ballwechsel sofort zu unterbrechen und ihn zu bitten, die Bälle zu entfernen. Sollte es aufgrund des Zuspiels dazu kommen, dass der Schüler in die Nähe der herumliegenden Bälle läuft, so muss der Tennistrainer dies unmittelbar und sofort deutlich mitteilen, z.B. durch den Ruf „Stopp Ball“. Bei Übungen am Netz dürfen keine Tennisbälle im Spielfeld neben und hinter dem Schüler liegen. Bälle, die im Sichtfeld des Schülers in unmittelbarer Nähe des Tennisnetzes liegen, können dort verbleiben, solange sie sich nicht in seinem Bewegungsradius befinden. Ebenso können bei Übungen am Netz Bälle in der Nähe des hinteren Begrenzungszaunes liegen bleiben. Bei Übungen im Grundlinienbereich können Bälle im Netzbereich und am hinteren Begrenzungszaun liegen. Bei allen Übungsformen ist darauf zu achten, dass sich kein Ball im Spielfeld befindet. Dies gilt insbesondere für Tennisbälle, die nicht im Sichtbereich des Übenden – also hinter und neben ihm – liegen.

 

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