18. Januar 2021
…. einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld haben können.
Kommt bei einem Verkehrsunfall ein Angehöriger zu Tode, können Hinterbliebene,
von dem bzw. den Ersatzpflichtigen,
nach § 844 Abs. 3 Bundesgerichtshof (BGB) Zahlung
verlangen,
wobei ein solches besonderes persönliches Näheverhältnis dann vermutet wird,
Darauf und dass als Ausgangspunkt bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes
als „Richtschnur“ oder Orientierungshilfe zugrunde gelegt werden kann, hat der
hingewiesen.
Danach soll das Hinterbliebenengeld,
die Fälle abdecken, in denen die Trauer und das seelische Leid bei dem Hinterbliebenen nicht zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
geführt haben und
ein (gewisser) Ausgleich sein, für die Trauer und das seelische Leid, die durch den Verlust eines besonders nahestehenden Menschen ausgelöst werden.