Internet-Suchmaschine – persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergänzungsvorschläge – Unterlassungsanspruch?

Internet-Suchmaschine – persönlichkeitsrechtsverletzende Suchergänzungsvorschläge – Unterlassungsanspruch?

Mit Urteil vom 14.05.2013 – VI ZR 269/12 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass, wenn ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion entsprechend §§ 823 Abs. 1, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) i.V.m. Art. 1, 2 Grundgesetz (GG) auf Unterlassung der Ergänzung (unwahrer und deshalb) persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch nehmen will, die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraussetzt.
Der Betreiber einer Suchmaschine ist danach regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.
Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.

Das hat die Pressestelle des BGH am 14.05.2013 – Nr. 87/2013 – mitgeteilt.

 

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