Jetski-Fahrer muss wegen Verursachung eines tödlichen Unfalls Schadensersatz zahlen

Jetski-Fahrer muss wegen Verursachung eines tödlichen Unfalls Schadensersatz zahlen

Oberlandesgericht Oldenburg spricht Mutter des ums Leben gekommenen 10.000 € Schmerzensgeld zu.

Ein Jetski-Fahrer, der auf der Ems beim Überholen von zwei Booten einen 22-jährigen Mann, der sich auf einer Luftmatratze auf dem Fluss treiben ließ, übersehen und deshalb überfahren hatte, muss u.a. der Mutter des bei diesem Unfall ums Leben gekommenen 22-Jährigen 10.000 € Schmerzensgeld zahlen.

Das hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg mit Urteil vom 08.03.2016 – 13 U 69/15 – entschieden.

Der Mutter des 22-Jährigen wurde ein Anspruch auf ein eigenes Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuerkannt, weil sie durch den Unfalltod ihres Sohnes über eine „normale“ Trauerreaktion hinaus in eine schwere depressive Krise geraten war.

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtige der Senat ein mit 20 % zu bewertendes Mitverschulden des 22-Jährigen an dem Unfall, da

  • an der Unfallstelle das Baden verboten war und
  • unabhängig davon, dem 22-Jährigen auch hätte klar sein müssen, dass das Treibenlassen auf einer Luftmatratze, nachdem Bootsverkehr bestand, nicht völlig ungefährlich ist und er deshalb das Geschehen auf dem Wasser hätte beobachten müssen, um eine Gefährdung für sich zu vermeiden.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 15.03.2016 mitgeteilt.


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