Übersicht

 

1. Allgemeines

Rechtsanwalt Herbert Härlein wurde am *03.01.1928 in Stuttgart geboren und verstarb am † 20.11.1996 in Boracay auf den Philippinen. Er war Rechtsanwalt in Nürnberg und Gründer der Kanzlei. Für sein Engagement für die Anwaltschaft, das Bayerische Rote Kreuz und die Kirche wurde er mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und dem Bayerischen Verdienstorden. Im November 1992 wurde Rechtsanwalt Herbert Härlein zum Ehrenbürger der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ernannt.

Rechtsanwalt Herbert Härlein hat die Kanzlei Härlein + Kollegen Rechtsanwälte in Nürnberg (ursprünglich Rechtsanwälte Härlein + Partner) gegründet. Die Kanzlei zog 1975 in Kanzleiräume in der Blumenstraße 6 in Nürnberg. Mit der Übernahme der Kanzlei durch die Rechtsanwälte Hermann J. Herzner und Adolf Arbeiter zog die Kanzlei dann 1995 zur Adresse Marientorgraben 13 in Nürnberg um. Dort hat die Kanzlei Ihren Sitz bis heute. Zwischenzeitlich wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch geführt. Das Wirken von Rechtsanwalt Herbert Härlein zeigt sich in der Kanzlei bis heute. So sind einige noch heute bestehende Mandate auf die Tätigkeit des Kanzleigründers zurückzuführen.

2. Leben

2.1. Jugend und Studium

Rechtsanwalt Herbert Härlein besuchte von 1934 bis 1938 die Volksschule Stuttgart. Ab 1938 besuchte er die Albrecht-Dürer-Oberrealschule in Nürnberg. Vom 22.02.1944 bis 27.03.1945 musste er Arbeitsdienst und Wehrdienst als Luftwaffenhelfer leisten bevor er, nach Kriegsende, am 17.07.1947 im Albrecht-Dürer-Gymnasium sein Abitur ablegte.

Vom 02.09.1947 bis 19.01.1951 studierte Rechtsanwalt Herbert Härlein an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaften bevor er am 13.03.1951 das erste Staatsexamen schrieb. Nach der Referendarzeit vom 16.04.1951 bis Mai 1955 bestand Rechtsanwalt Herbert Härlein die zweite Juristische Staatsprüfung zum 25.05.1955. Seine Assessorenzeit dauerte vom 15.07.1955 bis 15.06.1956. Nach der Assessorenzeit begann Rechtsanwalt Herbert Härlein seine Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Über die Jugend von Rechtsanwalt Herbert Härlein wurde in den Nürnberger Nachrichten aus Anlass eines Treffens von ehemaligen Schülern des Dürer-Gymnasiums im Jahre 1987 geschrieben:

“Herbert Härlein machte klar, daß man ihnen die Jugend gestohlen hatte und der Dank galt den Lehrern, die sich über Ideologien hinwegsetzten und zu den Flakstellungen hinauskamen, um sie zwischen Fliegeralarm und Bombenangriffen zu unterrichten.“(Nürnberger Nachrichten vom 15.06.1987 – „Prüfungen im Bombenhagel“)

2.2. Beruflicher Werdegang

Am 15.06.1961 wurde Rechtsanwalt Herbert Härlein erstmals als Rechtsanwalt beim Amtsgericht Nürnberg zugelassen. Die Zulassung beim Oberlandesgericht Nürnberg – welche damals neben der „normalen“ Zulassung als Rechtsanwalt noch gesondert erforderlich war und voraussetzte, dass man eine bestimmte Zeit als Rechtsanwalt tätig war – erfolgte am 15.06.1961.

1972 wurde Rechtsanwalt Herbert Härlein erstmalig in den Kammervorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg gewählt. Von 1980 bis 1990 war Rechtsanwalt Herbert Härlein Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, danach Ehrenpräsident. Im Rahmen des Neujahrsempfanges der Nürnberger Justiz im Januar 1991 wurde Rechtsanwalt Herbert Härlein der Titel des Ehrenpräsidenten der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen.

2.3. Veröffentlichungen und wissenschaftliche Tätigkeit

  • Beitrag im Rahmen des Arbeitskreises „Schadensabwicklung bei Massenunfällen“, erschienen im Verlag der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft 1981 (Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – „Veröffentlichung der auf dem 19. Deutschen Verkehrsgerichtstag am 29. und 30. Januar 1981 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Entschließungen“).
  • Beitrag im Rahmen des Arbeitskreises „Beschleunigte Aufklärung beim Verkehrsunfall durch medizinische und technische Sachverständige“, erschienen im Verlag der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft 1979 (Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – „Veröffentlichung der auf dem 17. Deutschen Verkehrsgerichtstag am 25. und 26. Januar 1979 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Entschließungen“).
  • Vorsitzender des Arbeitskreises Zwei des 21. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1983 mit dem Titel „Die erhöhte Unfallgefahr bei motorisierten Zweirädern“.
  • Vorsitzender des Arbeitskreises Drei des 24. Deutschen Verkehrsgerichtstages 1986 mit dem Titel „Probleme bei Massenunfällen“.
  • Autor „Zu viele alte Schilder?“ in  der „Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht“, Heft 7, Juli 1989.

2.4. Ehrenämter

Rechtsanwalt Herbert Härlein hatte unter anderem folgende Ehrenämter inne:

  • Leitender Komtur des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem, Komturei Eichstätt
  • Justitiar der Schwesternschaft Nürnberg vom Bayerischen Roten Kreuz
  • Vorsitzender der Hans-Frisch-Stiftung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bis 1989, danach Ehrenpräsident.
  • 2. Vorsitzender des Altenakademie Nürnberg e.V.
  • Mitglied der Akademie für Verkehrswissenschaften Hamburg
  • Mitglied des Ständigen Senats der Präsidentenkonferenz der Europäischen Anwaltsorganisation
  • Ehrenbürger der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, seit 04.11.1992, verliehen durch Prof. Dr. G. Jasper. Die Ehrenbürgerwürde erhielt Rechtsanwalt Herbert Härlein für seine Verdienste rund um die Hans-Frisch-Stiftung. Bei dieser hatte er den Vorsitz übernommen, als sich die Stiftung in einer wirtschaftlich schweren Lage befand. Der damalige Rektor der Universität Erlangen-Nürnberg dankte Rechtsanwalt Herbert Härlein dafür, dass er sein „Hohes Ansehen als renommierter Anwalt und Präsident der Anwaltskammer in die Waagschale geworfen hat“ um die damals in ihrer Existenz bedrohte und mit Millionenverlusten belastete Hans-Frisch-Stiftung zu retten (Nürnberger Nachrichten vom 05.11.1992 – „Namen im Gespräch“) – Siehe auch http://www.hans-frisch-stiftung.de/HFS/Portait.shtml.

2.5. Auszeichnungen

Rechtsanwalt Herbert Härlein wurden während seines Lebens unter anderem folgende Auszeichnungen verliehen:

  • 30.05.1979 Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland II. Klasse.
  • 22.02.1983 Komturkreuz des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem.
  • 18.01.1984 Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland I. Klasse.
  • 12.02.1986 Komturkreuz mit Stern (Großoffizier) des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem.
  • 16.07.1987 Bayerischer Verdienstorden für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das Bayerische Volk, verliehen durch den damaligen Ministerpräsidenten Franz-Josef-Strauß (Nürnberger Nachrichten vom 17.07.1987 – „Anerkennung durch Orden“).
  • 18.09.1987 Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes.
  • 10.06.1991 Steckkreuz für besondere Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz.

3. Weitere Engagements

Während seiner Amtszeit als Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg engagierte sich Rechtsanwalt Herbert Härlein neben der Hans-Frisch-Stiftung insbesondere auch für die Juristische Gesellschaft Mittelfranken, die auf Anregung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg gegründet worden war (Nürnberger Nachrichten vom 28.11.1988 – „Gesprächs-Forum für die Juristen“).

Darüber hinaus setze sich Rechtsanwalt Herbert Härlein als Präsident der Rechtsanwaltskammer für eine Begrenzung der damals eintretenden „Anwaltsschemme“ ein. Im Rahmen eines Interviews mit den Nürnberger Nachrichten am 25.03.1983. äußerte er:

„Dabei gilt die Anwaltschaft als Auffangbecken für alle, die in Industrie, Verwaltung oder bei Gericht nicht unterkommen. Dadurch kann schon ein existenzbedrohender Konkurrenzkampf eintreten.“

Auf die Frage ob sich das bereits auswirke gab er an:

„Ja! Eine Reihe von Anwälten verdient nicht mal das Existenzminimum. Bereits vor 9 Jahren gaben 27 Prozent unserer Mitglieder (Gemeint: Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg) ein Jahreseinkommen von unter 10 000 Mark an und nur drei einen Verdienst von über 50 000 Mark.“ (Nürnberger Nachrichten vom 25.03.1983 – „Interview des Tages“)

Das Thema wird in der Anwaltschaft bis heute umfassend diskutiert und als Problem empfunden.

Weiter organisierte Rechtsanwalt Herbert Härlein für Nürnberger Rechtsanwälte Fachtagungen auf welchen zusammen mit Dr. W. Großer schon früh Unfälle nachgestellt und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse u.a. über Unfallrekonstruktion erläutert wurden. Ziel war, den Juristen Material an die Hand zu geben, damit diese unfallbeteiligte Mandanten sachlich korrekt vor Gericht vertreten können. Sein Engagement setzte Rechtsanwalt Herbert Härlein dabei auch im Rahmen des Verkehrsgerichtstages in Goslar ein (Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – „Veröffentlichung der auf dem 17. Deutschen Verkehrsgerichtstag am 25. und 26. Januar 1979 in Goslar gehaltenen Referate und erarbeiteten Entschließungen“).

Gegen Ende seiner Amtszeit setzte sich Rechtsanwalt Herbert Härlein als Präsident der Rechtsanwaltskammer im Rahmen von Beratungen der Anwaltskammer für eine schnelle und vernünftige Integration von Juristen ein welche vor der Wiedervereinigung in der DDR tätig gewesen waren (Nürnberger Nachrichten vom 20.02.1990 – „Gewaltenteilung muss wieder kommen“).

4. Medienwirksame Prozesse

Unter anderem wurden folgende – teils kuriose – Fälle von Rechtsanwalt Herbert Härlein in den Medien behandelt::

4.1. „Eisenbahn-Dieb von Nürnberg (1991)“

1991 verteidigte Rechtsanwalt Herbert Härlein einen Arzt, der versucht hatte eine preußische Modell-Dampflok (Wert damals 200 Mark) aus einem Nürnberger Spielwarengeschäft zu klauen. Der Arzt war damals vom Verkäufer erkannt worden, da er bereist in der Vergangenheit auf Grund eines anderen Diebstahlversuches ein Hausverbot erteilt bekommen hatte. Nach den Zeitungsberichten handelte es sich damals um eine 10 Zentimeter lange und 2 Zentimeter hohe Lok des Modellherstellers „Arnold“. Der Mediziner wurde auf Grund einer nachgewiesenen ernsthaften seelischen Störung freigesprochen“ /Nürnberger Nachrichten vom 11.04.1991 – „Seltsamer Tick: Arzt klaute Spielzeug-Loks“).

4.2. „Schwerer Verkehrsunfall (1988)“

1988 verteidigte Rechtsanwalt Herbert Härlein einen wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Autofahrer. Der Fall war besonders tragisch und wurde in den lokalen Medien ausführlich behandelt. Dem Autofahrer war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am 11.05.1988 auf der Autobahnzubringerstraße Feucht-Nürnberg trotz schlechter Sicht, mit „überhöhter Geschwindigkeit“ Richtung Nürnberg gefahren zu sein. Aus ungeklärter Ursache war der Autofahrer dann mit seiner „Borgward-Isabella“ auf die linke Fahrbahn gelangt und gegen das entgegenkommende Fahrzeug eines Nürnberger Ehepaares geprallt. Das Ehepaar und die beiden Kinder des angeklagten Autofahrers starben. Weitere Personen wurden schwer verletzt. Die Angaben der Zeugen in der mündlichen Verhandlung waren nach den Zeitungsberichten höchst ungenau und nicht ohne weiteres geeignet die Unfallstelle festzustellen. Erst ein Sachverständiger des Technischen Überwachungsvereins (heute kurz TÜV) konnte die genaue Unfallstelle feststellen. Der Fahrer des Unfallwagens wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Sein Führerschein wurde für zwei Jahre eingezogen. (Nürnberger Nachrichten vom 20.09.1988 – „Nach dem Verlust der Kinder zweite Strafe: Ein Jahr ins Gefängnis“)

4.3. „Sizilianer ohrfeigt seinen Landsmann“

1985 verteidigte Rechtsanwalt Herbert Härlein einen Sizilianer der in der Humboldstraße in Nürnberg einen kleinen und eigentlich unbedeutenden Verkehrsunfall mit einem Landsmann erlitten hatte. Beim Anfahren war das Fahrzeug des Mandanten von Rechtsanwalt Herbert Härlein leicht zurück gerollt und es kam zu einer Kollision mit dem Fahrzeug eines andern Sizilianers der sich ebenfalls am Unfallort aufhielt. Beide beteiligten Sizilianer stürmten dann nach Medienberichten aus ihren Fahrzeugen und warfen sich nach den Feststellungen in der mündlichen Verhandlung „Unfreundlichkeiten“ an den Kopf. Da der eine aus Neapel stammte und der andere aus Catania bestand dabei nach Angabe der Beteiligten im Prozess eine „innige Liebe“ wie zwischen „Bayern und Preußen“ und „Nürnberg und Fürth“. Es kam dann nicht nur zu Wortgefechten sondern auch zu Handgreiflichkeiten. Dabei soll der Mandant von Rechtsanwalt Herbert Härlein seinen Landsmann geohrfeigt haben. Das Verfahren wurde dann – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Beteiligung – gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Mark eingestellt (Nürnberger Nachrichten vom 27.10.1985 – „Sizilianer Ohrfeigte seinen Landsmann“).

5. Innovation „Juris“

Rechtsanwalt Herbert Härlein erhielt im Sommer 1985 medienwirksam als Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg das Ergebnis der ersten Recherche aus der JURIS-Datenbank welche heute auch sehr viel von Gerichten genutzt wird (Nürnberger Nachrichten vom 25.08.1985 – „Namen und Daten“; NZ vom 25.08.1985 – „JURIS hilft Anwälten“). Damit wurde damals der Anfang der – heute üblichen – Juristischen Datenbanken gesetzt.

Wir sind stolz auf unseren Kanzleigründer und bestrebt, sein Wirken und seine Ideale weiterzuführen.

Siehe auch: Herbert Härlein bei Wikipedia