Was Käufer eines Neufahrzeugs wissen sollten

Was Käufer eines Neufahrzeugs wissen sollten

Ein Fahrzeug ist nach der Rechtsprechung fabrikneu,

  • wenn es aus neuen Materialien zusammengesetzt und unbenutzt ist,
  • wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird,
  • wenn das verkaufte Fahrzeug keine durch längere Standzeiten bedingten Mängel aufweist und nach der Herstellung keine Beschädigungen eingetreten sind sowie
  • wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen.

Dass diese Voraussetzungen bei dem von ihm bei einem Händler als Neufahrzeug gekauften PKW nicht erfüllt gewesen sind,

  • muss der Käufer beweisen,
  • wenn er einen PKW-Kauf mit der Begründung rückabwickeln will, das ihm verkaufte Fahrzeug sei kein Neufahrzeug mehr gewesen.

Darauf und dass demzufolge ein im Jahre 2015 produzierter PKW vor Ablauf der Jahresfrist im Jahre 2016 noch als Neufahrzeug verkauft werden kann,

  • wenn auch die weiteren obigen Voraussetzungen erfüllt sind und
  • bei dem gekauften Fahrzeug nicht ausdrücklich als Produktionsjahr 2016 vereinbart war,

hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 16.08.2016 – 28 U 140/15 – hingewiesen (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 16.09.2016).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fkaufer-eines-neufahrzeugs-wissen-sollten%2F">logged in</a> to post a comment