Kein Schadensersatz für Eltern wegen fehlendem Kita-Platz

Kein Schadensersatz für Eltern wegen fehlendem Kita-Platz

Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hat mit Urteil vom 26.08.2015 – 1 U 319/15 – die Klage einer Mutter abgewiesen,

  • die vor der Geburt ihres Sohnes als Architektin tätig war und Ersatz des ihr entgangenen Verdienstes wegen Amtspflichtverletzung gemäß § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 34 Grundgesetz (GG) verlangt hatte,
  • weil die Beklagte als örtlicher Träger der öffentliche Jugendhilfe, ihr für ihren einjährigen Sohn keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung stellte und sie deshalb nicht weiter arbeiten konnte.

 

Zwar seien, wie der Senat in seiner Entscheidung ausgeführt hat, von Amtsträgern der Beklagten ihre aus § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) resultierende Amtspflicht, dem Sohn der Klägerin ab Vollendung seines ersten Lebensjahres einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt worden.
Denn dieser Anspruch bestehe nicht nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität, sondern „Kita-Plätze hat man zu haben.“

Da die Klägerin jedoch nicht geschützte Dritte der der Beklagten obliegenden Amtspflicht auf Verschaffung eines Kindertagesstättenplatzes zugunsten ihres Sohnes sei und zudem der Vedienstausfallschaden auch nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst wäre (wird jeweils im Urteil ausgeführt), habe die Klägerin keinen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fkein-schadensersatz-fuer-eltern-wegen-fehlendem-kita-platz%2F">logged in</a> to post a comment