Landgericht Frankenthal entscheidet: Betrunkener Fahrer muss Unfallopfer 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Landgericht Frankenthal entscheidet: Betrunkener Fahrer muss Unfallopfer 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Mit Urteil vom 10.01.2020 – 4 O 494/15 – hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankenthal in einem Fall, in dem ein Autofahrer

  • nach vorausgegangenem Alkoholgenuss mit 1,1‰ Promille im Blut unterwegs, aufgrund dessen

mit seinem Fahrzeug von der Straße abgekommen war und die bei dem Unfall erlittenen Verletzungen seines Beifahrers so schwer waren, dass sie zu einer Querschnittslähmung führten,

  • dem Beifahrer ein Schmerzensgeld von 400.000 Euro zugesprochen.

Die Kammer erachte diesen Schmerzensgeldbetrag angesichts

  • der außergewöhnlich schweren Unfallfolgen,
  • des Umstandes, dass der verletzte Beifahrer inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leidet,
  • er in einem Pflegeheim leben muss,
  • ihm nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Alkoholisierung des Fahrers bei Antritt der Fahrt erkannt hatte und
  • er zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt war

für angemessen (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal).


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