Landwirt der unachtsam bewässert haftet für Panikreaktion eines Pferdes

Landwirt der unachtsam bewässert haftet für Panikreaktion eines Pferdes

Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen mit Hilfe seiner Bewässerungsanlage auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet hatte, muss,

  • weil ein Pferd auf der Pferdeweide in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet war und
  • sich auf seiner Flucht vor dem Wasserstrahl beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass es eingeschläfert werden musste,

40.000 € Schadensersatz an den Eigentümer des Pferdes zahlen.

Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Urteil vom 14.03.2016 – 20 U 30/13 – entschieden.

Der Landwirt hafte wegen fahrlässiger Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht, weil er, so der Senat, vor dem Einschalten der Bewässerungsanlage hätte sicherstellen müssen,

  • dass die Bewässerungsanlage nur das eigene Grundstück beregnet und
  • kein Wasserstrahl auf die angrenzende Weide reicht.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Celle am 21.03.2016 mitgeteilt.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Flandwirt-der-unachtsam-bewaessert-haftet-fuer-panikreaktion-eines-pferdes%2F">logged in</a> to post a comment