Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen mit Hilfe seiner Bewässerungsanlage auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet hatte, muss,
- weil ein Pferd auf der Pferdeweide in Panik vor einem Wasserstrahl geflüchtet war und
- sich auf seiner Flucht vor dem Wasserstrahl beim Überspringen eines Weidezauns so schwer verletzt hatte, dass es eingeschläfert werden musste,
40.000 € Schadensersatz an den Eigentümer des Pferdes zahlen.
Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Urteil vom 14.03.2016 – 20 U 30/13 – entschieden.
Der Landwirt hafte wegen fahrlässiger Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht, weil er, so der Senat, vor dem Einschalten der Bewässerungsanlage hätte sicherstellen müssen,
- dass die Bewässerungsanlage nur das eigene Grundstück beregnet und
- kein Wasserstrahl auf die angrenzende Weide reicht.
Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Celle am 21.03.2016 mitgeteilt.
Ähnliche Beiträge