Lehrerinnen und Lehrer sollten wissen, dass bzw. wann sie verpflichtet sein können, Schülern in Notfällen

Lehrerinnen und Lehrer sollten wissen, dass bzw. wann sie verpflichtet sein können, Schülern in Notfällen

…. die diesen verordneten Medikamente zu geben.

Mit Beschluss vom 03.07.2019 – S 47 KR 1602/19 ER – hat das Sozialgericht (SG) Dresden darauf hingewiesen, dass Lehrer/innen und Erzieher/innen,

  • zwar nicht verpflichtet werden können, kranken Schülerinnen und Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen,
  • sie aber auf Grund der allgemeinen Pflicht zur Hilfe bei Notfällen,

verpflichtet sind, Kindern,

  • bei denen es während des Aufenthaltes in der Schule gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann,
  • wie z.B. bei Epilepsiepatienten oder Allergikern,

in Notsituationen solche Medikamente zu geben,

  • die auch von medizinischen Laien angewandt werden können.

Beispielsweise kann danach von Lehrerinnen, Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern erwartet und ihnen auch zugemutet werden, einem/einer an Epilepsie erkrankten Schüler/in

  • im Falle eines epileptischen Anfalls

ein ihm/ihr verordnetes krampflösendes Mittel,

  • das nicht nur von medizinischen Fachkräften verabreicht werden darf,
  • sondern aufgrund seiner einfachen Bedienung und Dosierung ausdrücklich auch zur Anwendung durch Eltern und Betreuer vorgesehen ist,

in den Mund zu spritzen.

Dafür, dass Lehrer/innen und Erzieher/innen in etwaigen Notsituationen ihrer diesbezüglichen Hilfepflicht nachkommen können, haben, so das SG, die Schulen,

  • insbesondere Förderschulen, an denen viele mehrfach behinderte und erkrankte Kinder unterrichtet werden,

durch Fortbildungen und Absprachen mit den Eltern bzw. Kinderärzten der betroffenen Kinder zu sorgen (Quelle: juris Das Rechtsportal).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Flehrerinnen-und-lehrer-sollten-wissen-dass-bzw-wann-sie-verpflichtet-sein-konnen-schulern-in-notfallen%2F">logged in</a> to post a comment