Was man wissen sollte, wenn man sich in der Straßenbahn bei einem Bremsmanöver des Straßenbahnführers verletzt hat

Was man wissen sollte, wenn man sich in der Straßenbahn bei einem Bremsmanöver des Straßenbahnführers verletzt hat

Verletzt sich ein Fahrgast bei einem Bremsmanöver der Straßenbahn haftet der Straßenbahnbetreiber dem Fahrgast gegenüber auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld

  • aus §§ 823, 831, 249 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bzw. §§ 611 ff., 280, 278, 249 ff. BGB, wenn
    • eine schuldhafte Pflichtwidrigkeit des Straßenbahnführers vorgelegen hat,
    • also das Bremsmanöver verkehrsbedingt nicht zwingend erforderlich war,
  • aber auch aus – verschuldensunabhängiger – Gefährdungshaftung nach §§ 1 Abs. 1 Haftpflichtgesetz (HaftpflichtG), 249 ff. BGB
    • für die bei dem Betrieb der Straßenbahn erlittenen Verletzungen,
    • sofern der Unfall nicht durch höherer Gewalt verursacht worden ist (vgl. § 1 Abs. 2 HaftpflichtG).

Allerdings kann,

  • auch wenn danach eine Haftung des Straßenbahnbetreibers dem Grunde nach gegeben ist,

den Fahrgast ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes anspruchsminderndes Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) treffen und

Welche Anforderungen an Passagiere einer Straßenbahn im Rahmen des zu prüfenden Mitverschuldens zu stellen sind, ist stets eine Einzelfallfrage und anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Falles zu beurteilen.

Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden liegt aber beispielsweise dann vor, wenn ein Fahrgast sich, entgegen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, im Fahrzeug keinen festen Halt verschafft.

Ob stets ein Festhalten mit beiden Händen erforderlich ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich gesehen.
Erforderlich ist jedoch zumindest, dass der Fahrgast verkehrsangepasste Sicherheitsvorkehrungen zur Verschaffung eines sicheren Halts und zur Vermeidung von Sturzereignissen ergreift.
Insbesondere im Stadtverkehr muss ein Fahrgast dabei auch mit plötzlichen Bremsmanövern jederzeit rechnen und diese bei der Wahl der Sicherheitsvorkehrungen in Rechnung stellen.

  • Kommt ein Fahrgast bei einem Bremsmanöver der Straßenbahn zu Fall, spricht bereits der erste Anschein dafür, dass er sich nicht ausreichend festgehalten hatte.

Berücksichtigung finden kann im Rahmen des Mitverschuldens aber auch, ob ein vorhandener Sitzplatz ohne zwingende Notwendigkeit frühzeitig verlassen wurde (so LG Köln, Urteil vom 14.02.2017 – 25 O 160/16 –).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fman-wissen-sollte-wenn-man-sich-der-strasenbahn-bei-einem-bremsmanover-des-strasenbahnfuhrers-verletzt-hat%2F">logged in</a> to post a comment