Übersicht

Was kann mit einer Erstberatung geklärt werden?

Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie in einem Orientierungsgespräch Hilfe sowie Informationen über die Rechtslage.  Wir besprechen mit Ihnen die mögliche weitere Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall. Sie erhalten damit eine erste Hilfestellung. Auf diese Weise helfen wir Ihnen, sich zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.

Wir klären mit Ihnen beispielsweise folgende Fragen:

  • Welche Ansprüche habe ich?
  • Gegen wen kann ich Ansprüche geltend machen?
  • Wie stehen meine Chancen?
  • Ergibt eine Klage überhaupt Sinn?
  • Wie verschaffe ich mir mein Recht?
  • Welche Möglichkeiten stehen mir dazu offen?
  • Welches Kostenrisiko bringt ein Rechtsstreit mit sich?

Wie bereite ich mich am besten auf das Erstberatungsgespräch vor?

  1. Gesprächstermin vereinbaren

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Besprechungstermin. Nur so kann sichergestellt werden, dass bei der Beratung kein Zeitdruck entsteht und wir uns in Ruhe mit Ihrer Problematik befassen können. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

  2. Nicht zu lange zögern

    Bitte bedenken Sie, dass oftmals Fristen zu wahren sind. Zögern Sie daher mit der Vereinbarung eines Gesprächstermins nicht zu lange. Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf.

  3. Fakten sammeln

    Notieren Sie sich die aus Ihrer Sicht wesentlichen Punkte. So können Sie sicher sein, dass im Beratungsgespräch nichts vergessen wird.

  4. Dokumente zusammenstellen

    Bitte bringen Sie alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen mit. Bitte bringen Sie – soweit möglich – auch Unterlagen mit, die belegen wann der jeweilige Schriftwechsel erfolgte.

  5. Zeugen auflisten

    Ob man „Recht“ bekommt hängt ganz wesentlich davon ab, ob man bestimmte Dinge beweisen kann. Ideal wäre es, wenn Sie uns bei der Erstberatung bereits eine Liste potentieller Zeugen zur Verfügung stellen könnten.

  6. Ziel festlegen

    Überlegen Sie sich, worauf es Ihnen ankommt. Soll es eher um eine schnelle Erledigung gehen, oder möchten Sie Ihren „Gegner“ vor Gericht bringen?

  7. Persönliche Daten mitnehmen

    Für die Beratung benötigen wir Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse und (unter Umständen) auch Ihre Kontodaten. Außerdem sollten Sie, soweit vorhanden, auch Namen und Adresse Ihres „Gegners“ vorliegen haben.

  8. Daten der Rechtsschutzversicherung mitnehmen

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte die Versicherungsnummer mit. Sollte bereits eine Deckungszusage vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.

Welche Kosten entstehen für eine Erstberatung?

Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf von Privatpersonen für ein Beratungsgespräch eine Gebühr von maximal 190,00 € netto / 226,10 € brutto verlangt werden. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind in der Regel niedriger, hängen jedoch vom Umfang der „Erstberatung“ ab. Grundsätzlich beginnen die Kosten für eine Erstberatung bei 90,00 € netto / brutto 107,10 €. Je umfassender der Beratungsaufwand, um so mehr nähern sich diese Kosten der zulässigen Gebührenobergrenze an. Die konkreten Kosten besprechen wir gerne mit Ihnen vor der Erstberatung. Wenn gewünscht kann hinsichtlich der Kosten selbstverständlich sehr gerne auch eine telefonische Vorabklärung erfolgen.

Weitere Informationen zu den Rechtsanwaltsgebühren erhalten Sie auf unserer Seite „Gebühren„.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung?

Wenn Sie über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen, so trägt diese regelmäßig die Kosten der Erstberatung. Wenn Sie uns vorab Ihre Versicherungsunterlagen zukommen lassen, so klären wir die Eintrittspflicht gerne auch vor der Beratung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite „Rechtsschutzversicherungen

Kann ich eine Erstberatung mit einem Beratungsschein in Anspruch nehmen?

Wenn Sie mittellos sind, also über kein Geld verfügen, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein erhalten. Abgesehen von einer Kostenbeteiligung von 15 € werden dann die Erstberatungskosten von der Staatskasse getragen. Bitte bringen Sie den Beratungsschein zur Erstberatung mit. Eine nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe ist in der Regel nicht mehr oder nur mit sehr großen Schwierigkeiten möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite „Gebühren„.