Übersicht

Was umfassen die „Forderungseintreibung und Vollstreckung“?

Die Forderungseintreibung und Vollstreckung umfassen die Abwehr sowie insbesondere auch die Geltendmachung und Beitreibung von außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungen. Dabei ist  zwischen titulierten und nicht titulierten Forderungen zu unterscheiden.

Was sind „titulierte Forderungen“?

Bei titulierten Forderungen handelt es sich um solche Forderungen für die bereits ein „Vollstreckungstitel“ vorliegt. Die in der täglichen Praxis wichtigsten Vollstreckungstitel sind:

  • Das Urteil
  • Der Prozessvergleich
  • Der Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Die vollstreckbare Urkunde bei der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat (meist eine notarielle Urkunde)

Bei titulierten Forderungen kümmern wir uns um die Beauftragung des Gerichtsvollziehers sowie sämtliche Korrespondez mit dem Gerichtsvollzieher. Die eigentliche „Vollstreckung“ des Anspruchs erfolgt dann durch den Gerichtsvollzieher.

Was versteht man unter „Inkasso“?

Von titulierten, also gerichtlich bestätigten Forderungen, sind „nicht-titulierte“ Forderungen zu unterscheiden. Ist eine Forderung nicht tituliert, so mag sie zwar bestehen, eine gerichtliche Bestätigung fehlt jedoch.

Die Geltendmachung derartiger Forderungen wird oftmals auch als „Inkasso“ bezeichnet. Im Rahmen der Geltendmachung kümmern wir uns in diesem Fall um sämtliche Korrespondez mit der Gegenseite. Wir machen Ihren Anspruch geltend und begründen diesen. Erfolgen Zahlungen, so prüfen wir die Vollständigkeit und leiten diese an Sie weiter. Bei Ratenzahlungen überwachen wir den regelmäßigen Rateneingang. Zahlt die Gegenseite nicht, so mahnen wir automatisch.

Welche Vorteile bietet es, wenn ein Anwalt die mir zustehenden Forderungen geltend macht?

  • Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Sie vermeiden Fehler bei der Geltendmachung der Ansprüche
  • Wir kümmern uns um die Anfragen bei Einwohnermeldeämtern und sonstigen Adressermittlungsstellen
  • Wir überwachen die Geldeingänge
  • Wir erwidern auf Behauptungen der Gegenseite kompetent und sachlich

Bietet es Vorteile wenn ich zu einem Inkassounternehmen anstatt zu einem Rechtsanwalt gehe?

Im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen haben Sie bei einem Anwalt den Vorteil, dass Sie – bei in der Regel gleichen Gebühren – zusätzlich auch noch eine Rechtsberatung erhalten. Inkassounternehmen setzen in der Regel vor allem auf „Druck“. Als Anwälte können wir Ihnen dagegen Rechtstipps zu einem taktisch besonders geschicktem Vorgehen geben. Beauftragen Sie ein Inkassounternehmen und danach außergerichtlich auch noch einen Rechtsanwalt, so besteht das Risiko, dass entweder die Kosten des Inkassounternehmens oder des Rechtsanwalts nicht erstattet werden. Es empfiehlt sich daher gleich zum Anwalt zu gehen.

Wer ist mein Ansprechpartner wenn es um titulierte Forderungen und Inkasso geht?