Informationen für Mandanten

Von Untervollmacht spricht man, wenn sich ein Anwalt auf Grund einer großen Entfernung zum zuständigen Gericht in der mündlichen Verhandlung durch einen Kollegen einer anderen Kanzlei vertreten lässt. Dabei können Sie sicher sein, dass wir auch die Fälle in Untervollmacht so bearbeiten, als wären es unsere eigenen.

Informationen für Kollegen

Wenn Sie als Kolleginnen und Kollegen – auch kurzfristig – einen Unterbevollmächtigen für die Metropolregion Nürnberg benötigen, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Den Auszug Ihrer entsprechenden Akte können Sie selbstverständlich gerne auch per FaxMail oder oder per Post übersenden. In der Regel steht immer ein Kollege zur Verfügung der den Termin wahrnehmen kann. Regelmäßig wird der Termin von dem Kollegen übernommen, der in dem jeweiligen Fachgebiet tätig ist. Wie üblich erfolgt soweit nichts anders besprochen ist, eine Gebührenteilung. In Sonderfällen ist auch eine abweichende Regelung möglich.

Gerne vertreten wir Sie in Untervollmacht am

  • Amtsgericht Nürnberg
  • Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Oberlandesgericht Nürnberg
  • Amtsgericht Fürth
  • Amtsgericht Erlangen
  • Amtsgericht Schwabach
  • Amtsgericht Forchheim
  • Amtsgericht Hersbruck
  • Amtsgericht Ansbach

Advounion

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Wir sind Mitglied der Advounion und rechnen daher bei Kollegen welche ebenfalls der Advounion zugehörig sind, entsprechend den Vereinbarungen der Advounion ab.