Nach einem selbst verschuldeten Unfall – Wann zahlt man den Schaden des Unfallgegners besser selbst?

Nach einem selbst verschuldeten Unfall – Wann zahlt man den Schaden des Unfallgegners besser selbst?

Für Autofahrer, die einen Unfall verschuldet haben und aufgrund dessen ihren Schadensfreiheitrabatt verlieren würden, kann es unter Umständen wirtschaftlich günstiger sein, die Regulierung des Schadens beim Unfallgegner selbst zu übernehmen.

Abhängig von Ihrer Versicherung könnte sich ein Griff in die eigene Tasche bei einer Schadenshöhe von bis zu 1000 Euro lohnen.
Den tatsächlich beim Unfallgegner entstandenen Schaden richtig einzuschätzen ist aber – auch für Profis – mitunter nicht unproblematisch. Denn Schäden an Autos sind manchmal verdeckt und Irrtümer über die Schadenshöhe deshalb schnell möglich. Zu Bedenken ist auch, dass neben dem eigentlichen Schaden auch noch Schadennebenkosten (Sachverständigenkosten, Mietwagen, Unkostenpauschale) zu berücksichtigen sind.

Einige Kfz-Versicherungen bieten ihren Versicherungsnehmern, die einen Unfall selbst verschuldet haben, einen besonderen Service an:

  • Sie übernehmen zunächst die Bearbeitung des ihnen gemeldeten Schadens.
  • Fallen für dessen Behebung nicht mehr als 1.000 Euro an, übermitteln sie ihrem Versicherungsnehmer eine sogenannte Beitragsgegenüberstellung, in der für einen Zeitraum von drei Jahren die Entwicklung seiner Beiträge dargestellt wird – je nachdem ob er den Schaden selbst bezahlt und so eine Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet, oder wie sich die SF-Klasse ändert, wenn seine Kfz-Versicherung den Schaden reguliert.
  • Dem Versicherungsnehmer, der den Unfall verursacht hat, bleibt danach ein Jahr Zeit, sich zu entscheiden, ob er für die Beseitigung der Unfallschäden selbst aufkommen will oder nicht.

Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Kfz-Versicherung ob diese Möglichkeit besteht.

Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis:
Da die Polizei bei Blechschäden meist nicht mehr kommt, um den Unfall aufzunehmen, sollten Sie,

  • stets einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit sich führen,
  • dieses Formular zur Feststellung aller für eine Schadenregulierung erforderlichen Fakten vollständig ausfüllen und
  • nach Möglichkeit Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge fertigen (gegebenenfalls mit dem Handy).

Mit der Unterzeichnung eines Unfallberichtbogens gibt übrigens niemand ein Schuldbekenntnis ab – zumindest nicht bei Verkehrsunfällen in Deutschland.

 


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