Neuwagenkauf – Schadenspauschalierung in AGB für den Fall der Nichtabnahme.

Neuwagenkauf – Schadenspauschalierung in AGB für den Fall der Nichtabnahme.

Verweigert der Käufer eines neuen Pkws unberechtigt seine auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des gekauften Fahrzeugs gerichtete Leistung (§ 433 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB )), kann der Autoverkäufer gemäß §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB statt der Leistung Schadensersatz vom Käufer verlangen.
Eine im Kaufvertrag enthaltene vorformulierte Klausel, nach der ein Käufer in einem solchen Fall als Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Neuwagens 15% des Bruttokaufpreises zu zahlen hat, ist wirksam. Sie wird den in § 309 Nr. 5 BGB aufgestellten Anforderungen an eine wirksame Schadenspauschalierung gerecht und verstößt auch nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Darauf und, dass die in der maßgeblichen Literatur geäußerte Auffassung, wonach die Gewinne im Autohandel seit Jahren zurückgingen, dem Senat keinen Anlass zu einer Änderung seiner Rechtsprechung geben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 27.06.2012 – VIII ZR 165/11 – hingewiesen.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fneuwagenkauf-schadenspauschalierung-agb-fuer-den-fall-der%2F">logged in</a> to post a comment