OLG Frankfurt entscheidet: Innerhalb des engsten Familienkreises besteht kein Unterlassungsanspruch gegen

OLG Frankfurt entscheidet: Innerhalb des engsten Familienkreises besteht kein Unterlassungsanspruch gegen

…. ehrverletzende Äußerungen.

Mit Urteil vom 17.01.2019 – 16 W 54/18 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt darauf hingewiesen,

  • dass innerhalb des engsten Familienkreises ein ehrschutzfreier Raum besteht, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen oder per WhatsApp Nachricht auszutauschen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen

und deshalb in einem Fall,

  • in dem die Schwiegermutter gegenüber ihrer Schwester und ihrer Tochter behauptet hatte, dass ihr Schwiegersohn seine Familienmitglieder misshandle,

entschieden, dass

  • der Schwiegersohn keinen Anspruch auf Unterlassung und Verbreitung dieser Äußerungen innerhalb des engsten Familienkreises habe.

Danach genießen Äußerungen,

  • die gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts eigentlich nicht schutzwürdig wären,

in privaten Vertraulichkeitsbeziehungen,

  • wozu auch der engste Familienkreis gehört,

verfassungsrechtlichen Schutz, welcher dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vorgeht (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt vom 30.01.2019).


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