Parken auf fremdem Grundstück – Was ist mit überhöhten Abschleppkosten?

Parken auf fremdem Grundstück – Was ist mit überhöhten Abschleppkosten?

Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem fremden Privatgrundstück abstellt,

  • muss nicht nur damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird,
  • sondern auch, dass der Grundstücksbesitzer seine Ansprüche nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 858 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) auf Ersatz der Abschleppkosten an den Abschleppunternehmer abgetreten hat und dieser ihm erst nach Zahlung der Abschleppkosten den Standort seines Fahrzeugs mitteilt.

Dies ist, da dem Abschleppunternehmer nach § 273 Abs. 1 und 2 BGB ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, eine im Grundsatz zulässige und bei Abschleppvorgängen nicht unübliche Rechtsausübung (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2011 – V ZR 30/11 –).

Was ist aber, wenn der, dessen Fahrzeug abgeschleppt worden ist, die an den Abschleppunternehmer gezahlten Abschleppkosten für überhöht hält. Von wem kann er in einem solchen Fall den überhöhten Teil der Abschleppkosten zurückverlangen? Vom Grundstückseigentümer oder vom Abschleppunternehmer?

Mit Urteil vom 06.07.2012 – V ZR 268/11 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der, der für das Abschleppen seines Fahrzeugs an den Abschleppunternehmer überhöhte Abschleppkosten gezahlt hat, die Zuvielleistung vom Grundstückseigentümer zurück verlangen kann und muss.
Dem, dessen Fahrzeug abgeschleppt worden ist, steht ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zu, soweit der von ihm geleistete Betrag den ersatzfähigen Schaden übersteigt, den der Grundstücksbesitzer durch das unberechtigte Abstellen des Fahrzeugs erlitten hat. Diese bereicherungsrechtliche Rückabwicklung findet statt zum einen zwischen dem Abschleppunternehmer und dem Grundstückseigentümer und zum anderen zwischen diesem und dem, dessen Fahrzeug abgeschleppt worden ist.
Der dessen Fahrzeug abgeschleppt worden ist hat danach, im Fall einer Zuvielleistung an den Abschleppunternehmer einen Bereicherungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer und zwar auch dann, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch an den Abschleppunternehmer abgetreten hat.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fparken-auf-fremdem-grundstueck-was-ist-mit-ueberhoehten%2F">logged in</a> to post a comment