Was Reisende, die eine Pauschalreise mit Transfer zum Hotel gebucht haben, wissen sollten

Was Reisende, die eine Pauschalreise mit Transfer zum Hotel gebucht haben, wissen sollten

Ist im Reisepreis einer gebuchten Pauschalreise der Transfer vom Flughafen zum Hotel inbegriffen

  • muss der Reiseveranstalter dem Reisenden den Reisepreis erstatten,

wenn

  • es beim Transfer zum Hotel zu einem Verkehrsunfall kommt, der Reisende dabei verletzt wird und
  • deswegen die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann.

Das hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in zwei Verfahren mit Urteilen vom 06.12.2016 – X ZR 117/15 – und – X ZR 118/15 – entschieden.

Danach ist in Fällen, in denen es dem Reiseveranstalter nicht gelingt, die Reisenden unversehrt zu dem gebuchten Hotel zu bringen und sie deswegen auch die weiteren Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können,

  • die Reiseleistung insgesamt mangelhaft (§§ 651c Abs. 1, 651d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) und
  • muss vom Reiseveranstalter der Reisepreis auch dann erstattet werden, wenn er schuldlos an dem Unfall ist, weil er die Preisgefahr (d.h. das Risiko, den vereinbarten Reisepreis nicht zu erhalten) auch dann trägt, wenn der Reiseerfolg durch Umstände vereitelt wird, die weder ihm noch dem Reisenden zugerechnet werden können (Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 06.12.2016 – Nr. 223/2016 –).

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