Scheidung ohne Anwalt – geht das?

Scheidung ohne Anwalt – geht das?

Manchmal muss man sich eingestehen, dass die Trennung vom Partner endgültig ist. Die eheliche Lebensgemeinschaft also nicht wiederhergestellt werden kann und die Ehe damit zerrüttet ist. Zumeist drängen sich dann Fragen auf, wie:

  • Wie kann ich mich scheiden lassen?
  • Brauche hierzu einen Anwalt?
  • Müssen mein Noch-Ehegatte und ich die „Scheidungspapiere“ unterzeichnen?
  • Welche Unterlagen brauche ich für die Scheidung?

Damit die Ehe überhaupt geschieden werden kann, verlangt das Gesetz – § 1565 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB ) -, dass die Ehe gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich mit Ablauf des Trennungsjahres der Scheidungsantrag zum zuständigen Amtsgericht, Abteilung für Familiensachen, durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Der Ehegatte, der die Scheidung begehrt muss sich zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Der andere Ehegatte (Antragsgegner) muss grundsätzlich keinen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er der Scheidung zustimmt.

Zu beachten ist, dass entgegen dem Gesetzeswortlaut die Ehe in der Regel auch dann geschieden wird, wenn der Antragsgegner der Scheidung nicht zustimmt, jedoch das Trennungsjahr abgelaufen ist. Argumentiert wird hier, dass keiner „gezwungen“ werden kann, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen.

Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Gericht werden die Ehegatten persönlich angehört. Das Gericht vergewissert sich, dass die Ehe tatsächlich zerrüttet ist. Im Anschluss wird dann vom Gericht durch Endbeschluss (früher: Endurteil) die Ehe geschieden.
„Scheidungspapiere“ gibt es in Deutschland nicht. Auch muss von den Ehegatten, im Gegensatz zur Eheschließung vor dem Standesamt, keine Unterschrift geleistet werden.

Für den Scheidungsantrag wird lediglich die Heiratsurkunde benötigt, die auch vor Gericht im Original vorzulegen ist.

 

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