Strafrecht – Wann wird auf einen Heranwachsenden allgemeines Strafrecht und wann Jugendstrafrecht angewendet?

Strafrecht – Wann wird auf einen Heranwachsenden allgemeines Strafrecht und wann Jugendstrafrecht angewendet?

Auf einen Täter, der zum Zeitpunkt der Tat Heranwachsender, d. h. achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist (vgl. § 1 Abs. 2 HS 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG)), ist grundsätzlich das allgemeine Strafrecht anzuwenden.
Nach Jugendrecht kann ein Heranwachsender nur geahndet werden, wenn

  • es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung im Sinne von § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG gehandelt hat oder
  • die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei ihm vorlagen, d. h., die Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit, bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, dass er zum Zeitpunkt der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand.

Dafür, ob ein Heranwachsender bei seiner Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleichstand, ist maßgebend, ob sich der Heranwachsende zur Tatzeit noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befunden hat. Für die Gleichstellung eines heranwachsenden Täters mit einem Jugendlichen ist deshalb entscheidend, ob in dem Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind; ob er das Bild eines noch nicht Achtzehnjährigen bietet, ist demgegenüber nicht ausschlaggebend.

Darauf hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Beschluss vom 14.08.2012 – 5 StR 318/12 – hingewiesen.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fstrafrecht-wann-wird-auf-einen-heranwachsenden-allgemeines%2F">logged in</a> to post a comment