Strafverfahren – Was Opfer von Straftaten wissen sollten – Möglichkeiten und Rechte!

Strafverfahren – Was Opfer von Straftaten wissen sollten – Möglichkeiten und Rechte!

Welche Möglichkeiten haben durch eine Straftat Verletzte ganz allgemein?
Ganz wichtig ist, dass ein Rechtsanwalt für sie die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen kann (406e StPO).

Ferner können sie, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen,

  • sich der erhobenen öffentlichen Klage mit der Nebenklage anschließen und beantragen, dass ihnen ein anwaltlicher Beistand bestellt oder für dessen Hinzuziehung Prozesskostenhilfe bewilligt wird (§ 406h Satz 1 Nr. 1 StPO);
  • einen ihnen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Strafverfahren geltend machen (§ 406h Satz 1 Nr. 2 StPO);
  • nach Maßgabe des Opferentschädigungsgesetzes einen Versorgungsanspruch geltend machen (§ 406h Satz 1 Nr. 3 StPO);
  • nach Maßgabe des Gewaltschutzgesetzes den Erlass von Anordnungen gegen den Beschuldigten beantragen (§ 406h Satz 1 Nr. 4 StPO);
  • Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen erhalten, etwa in Form einer Beratung oder einer psychosozialen Prozessbegleitung (§ 406h Satz 1 Nr. 5 StPO);
  • verlangen, bei ihrer Vernehmung einer zur Vernehmung erschienenen Person ihres Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten (§ 406f Abs. 2 StPO);
  • beantragen, dass ihnen, soweit es sie betrifft, mitgeteilt wird,
    die Einstellung des Verfahrens und der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens (§ 406d Abs. 1 StPO);

    • ob dem Verurteilten die Weisung erteilt worden ist, zu dem Verletzten keinen Kontakt aufzunehmen oder mit ihm nicht zu verkehren (406d Abs. 2 Nr. 1 StPO);
    • ob, freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Beschuldigten oder den Verurteilten angeordnet oder beendet oder ob erstmalig Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden (406d Abs. 2 Nr. 2 StPO);

Wer kann sich einem Strafverfahren als Nebenkläger anschließen?
Wer durch bestimmte rechtswidrige Taten verletzt ist. Welche Straftaten das sind, ist geregelt

  • in § 395 Abs. 1, 2 und 3 StPO, wenn der Täter zur Tatzeit schon 18 Jahre alt war und
  • in § 80 Abs. 3 JGG, wenn der Täter zur Tatzeit schon 14 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt war (§ 1 Abs. 2 JGG).

Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner von durch eine rechtswidrige Tat Getöteten können sich stets als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen.

Wann wird eine Anschlusserklärung als Nebenkläger wirksam?
Wirksam wird eine Anschlusserklärung als Nebenkläger mit Erhebung der öffentlichen Klage, im Verfahren bei Strafbefehlen, wenn Termin zur Hauptverhandlung anberaumt (§ 408 Abs. 3 Satz 2, § 411 Abs. 1) oder der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt worden ist (§ 396 Abs. 1 StPO).

Hat ein Nebenkläger Anspruch darauf, dass ihm ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt wird?
Ja, in den in § 397a Abs. 1 StPO aufgeführten Fällen.

Was ist, wenn die Voraussetzungen für die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand nach § 397a Abs. 1 StPO nicht vorliegen?
In solchen Fällen ist einem Nebenkläger auf seinen Antrag für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen, wenn

  • er seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder
  • ihm dies nicht zuzumuten ist

(§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO).

Welche Rechte hat ein Nebenkläger?
Der Nebenkläger

  • ist, auch wenn er als Zeuge vernommen werden soll, zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt (§ 397 Abs. 1 Satz 1 StPO);
  • ist zur Hauptverhandlung zu laden (§ 397 Abs. 1 Satz 2 StPO);
  • kann sich des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen (§ 397 Abs. 2 StPO).

Nach § 397 Abs. 1 StPO steht dem Nebenkläger auch zu,

  • die Befugnis zur Ablehnung eines Richters (§§ 24, 31 StPO) oder Sachverständigen (§ 74 StPO),
  • das Fragerecht (§ 240 Absatz 2 StPO),
  • das Recht zur Beanstandung von Anordnungen des Vorsitzenden (§ 238 Absatz 2 StPO) und von Fragen (§ 242 StPO),
  • das Beweisantragsrecht (§ 244 Absatz 3 bis 6 StPO) sowie
  • das Recht zur Abgabe von Erklärungen (§§ 257, 258 StPO).

Welche Möglichkeiten hat ein Nebenklageberechtigter vor der Erhebung der öffentlichen Klage?
Wenn die Voraussetzungen nach § 397a Abs. 1 oder Abs.2 StPO, unter denen einem Nebenkläger ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen oder ihm für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, vorliegen, kann ein nach § 395 StPO zum Anschluss mit der Nebenklage Befugter den Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts bzw. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auch schon stellen vor Erhebung der öffentlichen Klage und ohne Erklärung des Anschlusses (§ 406g Abs. 1, Abs. 3 StPO).

Ferner kann in den Fällen des § 397a Abs. 2 StPO auf seinen Antrag einem zum Anschluss als Nebenkläger Berechtigten einstweilen ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden,

  • wenn dies aus besonderen Gründen geboten ist,
  • die Mitwirkung eines Beistands eilbedürftig ist und
  • die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich erscheint, eine rechtzeitige Entscheidung hierüber aber nicht zu erwarten ist
    (§ 406g Abs. 4 Satz 1 StPO).

Kann man zivilrechtliche Entschädigungsansprüche auch im Strafverfahren geltend machen?
Einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, kann der Verletzte oder sein Erbe gegen den Beschuldigten – sofern es sich um keinen Jugendlichen handelt (§ 81 JGG) – im Strafverfahren geltend machen (vgl. §§ 403, 404 JGG).

Auf Antrag ist einem solchen Antragsteller für dieses sogenannte Adhäsionsverfahren auch Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu bewilligen (§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i. V. m. §§ 114 Satz 1, 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.


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