Verkehrsrecht – Mitschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms?

Verkehrsrecht – Mitschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms?

Kollidiert ein Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen, sich verkehrswidrig verhaltenden Verkehrsteilnehmer und erleidet er infolge des Sturzes unfallbedingte Kopfverletzungen, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich gleichwohl nur in Ausnahmefällen – nämlich wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition, beispielsweise aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht – ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen.

Das hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Celle mit Urteil vom 12.02.2014 – 14 U 113/13 – entschieden (in Abweichung von OLG Schleswig, Urteil vom 05.06.2013 – 7 U 11/12 –).

Nach Auffassung des 14. Zivilsenats des OLG Celle kann eine Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms durch einen Fahrradfahrer im Straßenverkehr jedenfalls dann nicht angenommen werden, wenn dieser weder zu schnell, noch den herrschenden Straßenbedingungen unangepasst gefahren ist, sich lediglich auf einer Trainingsfahrt befunden hat und dabei völlig unauffällig gefahren ist, ohne besondere Risiken einzugehen.

Aus Eigenschutzgesichtspunkten gehalten, einen Schutzhelm zu tragen, ist ein Radfahrer danach nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer auch außerhalb von Rennsportveranstaltungen besonderen Risiken aussetzt oder infolge seiner persönlichen Disposition – etwa aufgrund von Unerfahrenheit im Umgang mit dem Rad oder den Gefahren des Straßenverkehrs – ein gesteigertes Gefährdungspotential besteht.

Dass im konkreten Fall dem Radfahrer eine besonders risikobehafteten Fahrweise vorzuwerfen war, hatte der andere Unfallbeteiligte nicht nachgewiesen.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fverkehrsrecht-mitschulden-wegen-nichttragens-eines%2F">logged in</a> to post a comment