Verkehrsrecht – Motorradfahrer aufgepasst beim Vorbeifahren an einer vor einer Ampel wartenden Fahrzeugkolonne.

Verkehrsrecht – Motorradfahrer aufgepasst beim Vorbeifahren an einer vor einer Ampel wartenden Fahrzeugkolonne.

Ein Motorradfahrer, der eine vor einer Ampel wartende Fahrzeugkolonne überholt, ohne dass hierfür eine weitere Fahrtrichtungsspur zur Verfügung steht, verstößt gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot.
Unter Berücksichtigung dieses Verschuldens und der Betriebsgefahr trifft ihn bei der Kollision mit einem unter Verstoß gegen § 10 Straßenverkehrsordnung (StVO) durch eine für ihn eröffnete Lücke in der Kolonne einbiegenden PKW eine Mithaftung von einem Drittel.

Das hat das Landgericht (LG) Tübingen mit Urteil vom 10.12.2013 – 5 O 80/13 – entschieden.

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein an einer vor einer Ampel wartenden Fahrzeugkolonne links vorbeifahrender Motorradfahrer mit einem PKW kollidiert, dessen Fahrer aus einer Grundstücksausfahrt durch eine Lücke in der Kolonne, die ein anderer PKW-Fahrer offen gelassen hatte, nach links in die Straße einbog.

Vgl. hierzu auch die Blogs „Die Lückenfallrechtsprechung – Zum Vorbeifahren an einer Fahrzeugschlange“ und „Aufgepasst beim Überholen von Fahrzeugkolonnen – Bei Unfall kann Mithaftung drohen“.

 

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