Versicherungsmakler und deren Kunden sollten wissen, wann bei einem Rücktritt des Versicherungsunternehmens

Versicherungsmakler und deren Kunden sollten wissen, wann bei einem Rücktritt des Versicherungsunternehmens

…. von dem Versicherungsvertrag wegen Falschbeantwortung von Fragen

  • der Versicherungsmakler seinem Kunden Schadensersatz schulden kann und
  • wann der Versicherungsmaklers nicht haftet.

Tritt ein Versicherungsunternehmen von einem Versicherungsvertrag zu Recht deswegen zurück, weil Fragen in dem Versicherungsantrag von dem Kunden des Versicherungsmaklers unzutreffend oder unvollständig beantwortet wurden,

  • hat also beispielsweise der Kunde eines Versicherungsmaklers in dem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
    • nur Rückenbeschwerden angegeben,
    • nicht aber, dass er rund 13 Wochen wegen anderer Erkrankungen arbeitsunfähig war und
  • ist deswegen von dem Versicherungsunternehmen der Rücktritt von dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag erklärt worden,

haftet der Versicherungsmakler für einen dem Kunden durch den Rücktritt vom Versicherungsvertrag entstandenen Schaden dann nicht, wenn

  • für den Versicherungsmakler mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht erkennbar war, dass Fragen von seinem Kunden falsch oder unvollständig beantwortet worden sind und
  • er seinen Kunden auf seine Pflicht hingewiesen hatte, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Darauf

  • und dass Versicherungsmakler ihnen von ihren Kunden zur Weiterleitung an die Versicherung überlassene Arztbriefe nicht überprüfen müssen,

hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig mit Beschluss vom 26.06.2018 – 11 U 94/18 – hingewiesen (Pressemitteilung des OLG vom 23.01.2019).


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fversicherungsmakler-und-deren-kunden-sollten-wissen-wann-bei-einem-rucktritt-des-versicherungsunternehmens%2F">logged in</a> to post a comment