14. Juli 2020
…. Ersatzunterkünfte bereitzustellen.
Mit Urteil vom 19.06.2020 – 10 K 349.19 – hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin entschieden, dass die lärmschutzrechtliche Genehmigung, die dem Veranstalter des
zweitägigen Lollapalooza-Festivals
erteilt worden war, mit der Auflage,
versehen und diesbezüglich,
pauschalierend auf den Innenpegel in den betroffenen Wohnräumen abgestellt werden durfte.
Begründet hat die Kammer das damit, dass die Behörde das ihr insoweit zustehende Ermessen fehlerfrei ausgeübt habe, da
die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und angesichts
besondere Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohner gerechtfertigt gewesen seien (Quelle: Pressemitteilung des VG Berlin).